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97. Sitzung des Rechtsausschusses - Anhörung Verfassungsänderung

  • Anhörung Änderung Landesverfassung (Foto Landtag M-V)
    Anhörung Änderung Landesverfassung © Landtag M-V
  • Sachverständige Anhörung Änderung Landesverfassung (Foto Landtag M-V)
    Sachverständige Anhörung Änderung Landesverfassung © Landtag M-V

In der öffentlichen 97. Sitzung des Rechtsausschusses unter der Leitung des Vorsitzenden Michael Noetzel (Die Linke) erörterten Abgeordnete und Sachverständige Stellungnahmen zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und des Landesverfassungsgerichtsgesetzes - Drucksache 8/6488 – ab; eine „Anhörung“ fand statt. 

Frau Monika Köster-Flachsmeyer, Präsidentin des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern, erklärte, sie gehe mit der gebotenen Sorgfalt und Zurückhaltung an den Gesetzentwurf heran. Sie begrüßte ihn und betonte die Notwendigkeit einer Verfassungsänderung. Sie wies insbesondere auf den Umfang der notwendigen Neubesetzungen in den Jahren 2028 und 2029 hin und verdeutlichte, dass ein funktionierendes Landesverfassungsgericht auch zum Schutz der Opposition diene. Der Ersatzwahlmechanismus und die Verankerung von Strukturmerkmalen des Landesverfassungsgerichtes in der beabsichtigten Verfassungsänderung fanden ihre Zustimmung. Die Stellungnahme finde Sie hier (PDF - 169 KB).

Herr Moritz Thielicke, Vorsitzender des Richterbundes Mecklenburg-Vorpommern und Richter am Verwaltungsgericht Schwerin, begrüßte den Gesetzentwurf grundsätzlich. Er betonte jedoch, dass Anpassungsbedarf bestünde. Er sah insbesondere den Aspekt, dass die stellvertretenden Mitglieder aus dem neu gefassten Plenum der Landesverfassungsrichter geeignete Kandidaten vorschlagen sollen als kritisch an, da diese stellvertretenden Mitglieder bei der Wahl möglicherweise befangen wären. Darüber hinaus schlug er ein Losverfahren für den Fall einer erfolglosen Wahl vor. Die Stellungnahme finde Sie hier (PDF - 287 KB).

Frau Dr. Heike Merten, wissenschaftliche Geschäftsführerin des Berliner Zentrums für Parteien- und Parlamentsrecht (BZPP) an der Freien Universität Berlin, betonte die Bedeutung des Landesverfassungsgerichts für die Eigenständigkeit des Landes. Sie benannte die Notwendigkeit das Landesverfassungsgericht durch die Verfassung zu schützen. Sie stellte jedoch den Zeitraum von sechs Monaten, für die Wahl der Richter durch den Landtag und einen besonderen Ausschuss vom Landtag, als zu lang in Frage und sah Nachbesserungsbedarf beim Begriff „anschließend“. Die Stellungnahme finde Sie hier (PDF - 131 KB).

Herr Prof. Dr. Daniel Wolff, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Grundlagen des Recht, Universität Greifswald, begrüßte die Ersatzwahl und die Konstitutionalisierung. Er sähe keine bessere Alternative zum Ersatzwahlmechanismus. Darüber hinaus betonte er, dass der Zweck der 2/3 Mehrheit nicht demokratische Legitimation, sondern Effektivität der Wahrnehmung des Landesverfassungsgerichts sei. Die Stellungnahme finde Sie hier (PDF - 273 KB).

Herr Dr. Thomas Darsow, Ministerialdirigent a.D., sah eine Wahl mit einfacher Mehrheit kritisch. Insbesondere die Möglichkeit, dass es in Zukunft Parteien mit dieser Mehrheit geben könnte sah er als entscheidendes Gegenargument an. Er betonte, dass die 2/3 Regelung zu Konsenszwang und so zu fachlichen Entscheidungen bei der Wahl der Richter führe. Die Stellungnahme finde Sie hier (PDF - 471 KB).

Herr Dr. Robert Seegmüller, Richter am Bundesverwaltungsgericht, begrüßte es, über eine Stärkung der Verfassung nachzudenken. Er betonte jedoch, dass eine Regelung zum sofortigen Antritt der Richter getroffen werden müsse. Darüber hinaus betonte er die Notwendigkeit konstruktive Minderheiten zu schützen. Daher spricht er sich für eine Alternative wie ein Vorschlagsrecht der Fraktionen vor. Statusprägende Merkmale des Landesverfassungsgerichts sollten jedoch in die Verfassung aufgenommen werden. Die Stellungnahme finde Sie hier (PDF - 93,0 KB).

Gegen Ende der Anhörung betonte der Vorsitzende, dass nunmehr die Fraktionen die Anhörung auswerten würden. Zielstellung sei die Erarbeitung einer Beschlussempfehlung am 17. Juni 2026.

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