In seiner 18. Sitzung am 1. September 2022 hat der Innenausschuss erneut den Gesetzentwurf der Landesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Landesverfassungsschutzgesetzes und des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes an verfassungsgerichtliche Vorgaben und weitere bundesrechtliche Anforderungen zur Bestandsdatenauskunft“ (Drucksache 8/756) beraten.
Zudem fand die Beratung des Gesetzentwurfes der Landesregierung „Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes“ (Drucksache 8/737), welcher die Absenkung des aktiven Wahlalters für Landtagswahlen auf 16 Jahre vorsieht, statt. Der Ausschuss verständigte sich darauf, am 29. September 2022 eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchzuführen.
Ferner beriet der Ausschuss den Gesetzentwurf der Landesregierung „Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Änderung des Glückspielstaatsvertrags 2021 (Glücksspieländerungsstaatsvertragsgesetz 2021 – GlüÄndStVG 2021 M-V)“ (Drucksache 8/757).
Im Anschluss daran erfolgte ein Bericht des Innenministeriums zu den Anträgen der Fraktion der CDU „Änderung der Aufwands- und Verdienstausfallentschädigungen nach der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungsverordnung FwEntschVO M-V)“ und „Ausbildung, Ausstattung, Aufstiegschancen, Anerkennung in der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern – Konzept für die Nachwuchsgewinnung und Personalförderung – Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“, zum Antrag der Fraktion der FDP „Bericht des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung zu der Bewertung des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern in Bezug auf eine mögliche Instrumentalisierung der Energiekrise durch Extremisten“ sowie zum Antrag der Fraktion der AfD „Bericht des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung über den Planungsstand ‚Notfallszenarien Gas‘“.
Abschließend beschloss der Innenausschuss, zusammen mit dem Bildungsausschuss unter dessen Federführung ein gemeinsames Expertengespräch zum Thema „Hortplatzversorgung in M-V – heute und mit Blick auf den Rechtsanspruch 2026“ durchzuführen.