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Agrarausschuss informierte sich über die Arbeit der Landschaftspflegeverbände

  • Exkursionsteilnehmer (Foto: LT MV)
  • Vortragsatmosphäre (v.l.n.r. Vors. Dr. Sylva Rahm-Präger, Mathias Bormann, Uwe Lerch, Dr. Martin Piehl, Stv. Vors. Thomas Diener, Abg. Sandy van Baal, Abg. Jens Schulze-Wiehenbrauk, Abg. Hannes Damm (Foto: LT MV)
  • Verbuschter Lebensraumtyp Kalk-Trockenrasen (Foto: LT MV)
  • Exkursionsteilnehmer im Gespräch (Foto: LT MV)

Auf Einladung der Koordinierungsstelle für Landschaftspflegeverbände (LPV) hat sich der Agrarausschuss im Rahmen seiner 21. Sitzung (PDF - 8,6 KB) am 28. September 2022 über deren Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern am Beispiel des Landschaftspflegeverbandes Mecklenburger Endmoräne e. V. informiert.

Im ersten Teil der Exkursion wurden den Ausschussmitgliedern die Aufgaben und Probleme der bislang neun LPV dargelegt, die sich zu Beginn der 1990er Jahre im Land gegründet hatten. Wesentliches Ziel der LPV sei es, das Land bei der Erfüllung seiner Naturschutzaufgaben (z. B. Biotop- und Artenschutz im Rahmen des europäischen Programms NATURA 2000) zu unterstützen. Die LPV fungierten dabei als Schnittstelle für die Flächennutzung einerseits sowie den Flächenschutz andererseits. Ziel sei, die europäischen Schutzziele und die Belange von privaten Unternehmen, Grundstückseigentümern, Gebietskörperschaften, Behörden sowie Vereinen und Verbänden zu koordinieren und ein für möglichst viele Interessenvertreter akzeptables Ergebnis bei der Umsetzung von Maßnahmen zu finden. Darüber hinaus seien die LPV in Umweltbildungsprojekte (z. B. Kindergärten, Schulen, Tourismus, etc.) sowie Beratungsangebote involviert.

Wesentliches Ziel sei, dass insb. lokale und regionale Möglichkeiten genutzt werden, um Projekte zur Pflege und zum Erhalt von Kulturlandschaften wirtschaftlich zu initiieren. Die Arbeit der LPV werde hauptsächlich durch Fördermittel (ca. 60 %) der EU (ELER, LEADER und EPLER) und Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit (ca. 37 %) finanziert, die durch weitere einzelfallbezogene Projektmittel des Landes ergänzt werde.

Als besondere Problemlage wurde herausgestellt, dass die zur Verfügung stehenden Mittel häufig nicht ausreichten, um Projekte und Personal planbar und längerfristig zu finanzieren. Denn gerade für landwirtschaftliche Unternehmen und Flächeneigentümer müssten sich Projekte wirtschaftlich rechnen. Als Hemmnis wurde eine fehlende Grund- oder Basisfinanzierung der Geschäftsführung der LPV herausgearbeitet.

Des Weiteren wurden die Ausschussmitglieder über die Umsetzung von Managementmaßnahmen in NATURA 2000-Gebieten am Beispiel von Grenzertragsstandorten informiert. Projekte der LPV würden häufig im Auftrag der Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt für diese Flächen mit besonderen Anforderungen (Lebensraumtypen) vorbereitet und durchgeführt, mit dem Ziel, einen günstigen Erhaltungszustand der Kulturlandschaft zu erreichen. Dabei handele es sich auch um Gebiete von gesamtstaatlicher Bedeutung, die eines besonderen Schutzes bedürften.

In der sich anschließenden Geländebegehung wurde der Ausschuss über die Besonderheiten eines Grenzertragsstandortes am Beispiel eines naturnahen Kalktrockenrasens im Bereich des Tollensetals informiert. Die Herausforderung bestehe an diesem Standort darin, kleinräumige Kulturflächen/Strukturen mit unterschiedlichen Ansprüchen (Mahd, Beweidung, Nährstoffentzug, etc.) zu bewirtschaften und zu erhalten. Dabei handele es sich häufig um Flächen mit geringem Ertrag.

Die Vorsitzende des Agrarausschusses, Dr. Sylva Rahm-Präger, konstatierte abschließend, dass die Arbeit der LPV für den Naturschutz sehr wertvoll sei. Die Arbeit konzentriere sich häufig auf über Jahrhunderte durch bestimmte Bewirtschaftungsformen entstandene Kulturflächen.  Diese würden wegen ihrer, aus heutiger Sicht, geringeren Rentabilität aber kaum bewirtschaftet und verlören so ihre Habitateigenschaften. Es müsse darum gehen, eine Balance zwischen den Anforderungen aus Sicht des Artenschutzes/Klimaschutzes und dem Aufwand einer zeitgemäßen Bewirtschaftung herzustellen.

Kritisch sei, dass die Mittel für eine solche Bewirtschaftung nicht immer in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen. Für die Projektarbeit müsse es verbindliche und längere Laufzeiten geben, eine solide Finanzierung müsse gesichert sein und die Praxis der Antragstellung müsse erleichtert werden, um Interessenten und Projektbeteiligten die Scheu zu nehmen, sich an Landschaftspflegemaßnahmen zu beteiligen.

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