Anhörungen zum Doppelhaushalt 2026/2027 im Bildungsausschuss
Der Ausschuss für Bildung und Kindertagesförderung hat am 16. Oktober 2025, zwei öffentliche Anhörungen im Rahmen der Mitberatung des Doppelhaushalts 2026/2027 durchgeführt.
Die erste Anhörung hatte die Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (Artikel 12 des Haushaltsbegleitgesetzes) zum Gegenstand. Gleich zu Beginn beschloss der Ausschuss einstimmig, zu den geplanten weiteren Änderungen des Artikel 12 Haushaltsbegleitgesetz (Kindertagesförderungsgesetz) eine schriftliche Anhörung durchzuführen. Neun der eingeladenen zehn Sachverständigen sind der Einladung gefolgt und haben ihre Ansicht zur Gesetzesnovelle vertreten und sind anschließend in eine Diskussion mit den Abgeordneten getreten. Dabei gingen die Meinungen der Anzuhörenden teilweise auseinander. Die kommunalen Spitzenverbände beispielsweise wiesen auf die angespannte Lage der kommunalen Haushalte hin, weshalb zusätzliche Aufgaben nicht finanziert werden könnten. Demgegenüber sprachen sich der Paritätische Landesverband Mecklenburg-Vorpommern und die GEW Mecklenburg-Vorpommern dafür aus, den Geburtenrückgang dafür zu nutzen, weitere qualitative Verbesserungen einzuführen. Viele der geplanten neuen Vorschriften wurden als Schritt in die richtige Richtung von den Anzuhörenden begrüßt.
In der zweiten öffentlichen Anhörung ging es um das Thema Schule. Zehn Anzuhörende haben gemeinsam mit dem Abgeordneten die verschiedenen Aspekte des Gesetzentwurfes sowie darüber hinausgehende Fragen beraten. Im Kern der Anhörung standen unter anderem die Themen Schulfahrten, die Digitale Landesschule, Fortbildungen, Umsetzung des Ganztagsanspruches, die Entlastung der Lehrkräfte und die Stärkung der Regionalen Schulen.
Am 6. November 2025 wird der Bildungsausschuss seine mitberatende Stellungnahme zum Doppelhaushalt 2026/2027 erarbeiten.