In seiner heutigen 94. Sitzung hat der Ausschuss für Bildung und Kindertagesförderung zum Entwurf des Achten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes auf Drs. 8/5316 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Zehn Anzuhörende sind der Einladung des Ausschusses gefolgt und haben zum Gesetzentwurf Stellung genommen sowie die Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet.
Mit der Achten Änderung des Schulgesetzes soll unter anderem der Beutelsbacher Konsens ins Schulgesetz aufgenommen werden, insbesondere um Lehrkräften mehr Handlungssicherheit zu geben. Im Hinblick auf die Einführung des Rechtsanspruches auf ganztägige Förderung ab August 2026 sieht der Gesetzentwurf ein Kooperationsgebot zwischen Grundschule und Kindertageseinrichtungen vor. Des Weiteren führt die Gesetzesnovelle für die Lehrkräfte der Digitalen Landesschule die Möglichkeit der Bewertung ein. Weitere Punkte der Novellierung stellen die Neustrukturierung der Datenverarbeitung im Schulwesen und die Schaffung der Voraussetzungen für die Nutzung mobiler Endgeräte. Zudem sieht der Gesetzentwurf den Aufbau einer Bildungsmedieninfrastruktur sowie in diesem Zusammenhang stehend die Bildung eines Ausschusses für die Bildungsmedieninfrastruktur vor.
Ein Schwerpunkt der öffentlichen Anhörung stellte die Auseinandersetzung mit der geplanten Verankerung des Beutelsbacher Konsens im Schulgesetz dar, was von allen Anzuhörenden begrüßt wurde. Auch Fragen im Zusammenhang mit der Digitalen Landesschule wurden ausführlich thematisiert. Hier betonten die Anzuhörenden, dass der Präsenzunterricht vorrangiges Ziel sein müsse und die Digitale Landesschule nur als Ergänzung im Notfall eingesetzt werden sollte. Ein weiteres Thema der Anhörung war die digitale Ausstattung der Schulen und die diesbezügliche Zuständigkeit. Insgesamt haben die Anzuhörenden den Gesetzentwurf grundsätzlich positiv bewertet.
Am 15. Januar 2026 wird der Bildungsausschuss seine Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf erarbeiten, sodass der Gesetzentwurf in zweiter Lesung im Januar beraten werden kann.
Weitergehende Informationen zur Anhörung, insbesondere die schriftlichen Stellungnahmen sowie das Wortprotokoll zur Anhörung finden Sie hier.