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Dritte Sitzung - Schwerpunkte des Justizministeriums

Symbolbild Rechtsausschuss © Landtag MV

Am 12. Januar 2022 fand die dritte Sitzung des Rechtsausschusses in dieser Wahlperiode statt. Das Justizministerium informierte unter anderem über die aktuelle Situation an den Gerichten in Bezug auf die Corona-Pandemie und über Zutrittsregelungen im Zusammenhang mit den 3G-Beschränkungen auf Antrag der Fraktion der AfD. Dabei wurde herausgestellt, dass es bisher trotz der besonderen Lage zu keinen nennenswerten Komplikationen bei der Bewältigung der laufenden Verfahren an den Gerichten kam.

Die Justizministerin Jacqueline Bernhardt unterrichtete über die Arbeitsschwerpunkte des Justizministeriums in der 8. Wahlperiode. Neu zum Zuständigkeitsbereich des Ministeriums wurde die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung sowie die Leitstelle für Frauen und Gleichstellung zugeordnet, die ab dem 1. Februar ihre Arbeit aufnehmen. Erfreut zeigte sich die Justizministerin außerdem über die Anzahl an Referendarinnen und Referendare in Mecklenburg-Vorpommern, die mit 133 einen neuen Höchststand erreichte.

Auf Antrag der CDU-Fraktion ging es dann um das Interview der Justizministerin durch eine landespolitisch relevante Zeitung vom 21. Dezember 2021 und die Veröffentlichung des Beitrags „Corona macht auch vor der Justiz nicht Halt“, in welchem die Justizministerin Passagen aus dem Interview nicht freigegeben habe. In der Tat sei die Frage, ob es sich bei der DDR um einen Unrechtsstaat gehalten habe, immer wieder ein Punkt, wenn die Fraktion DIE LINKE in Regierungsverantwortung stehe. Es wurde klargestellt, dass es sich um höchstpersönliche Rechte der Außendarstellung gehandelt habe, die in dem Interview so nicht deutlich geworden seien. Die Justizministerin hob u.a. hervor, dass die DDR eine Diktatur gewesen sei.

Außerdem ging es um die Corona-Situation in der Justizvollzugsanstalt Bützow, in der zwischenzeitlich eine Corona-Infektion bei einer Reihe von Häftlingen und Mitarbeitern festgestellt worden sei. Die Justizministerin informierte darüber, dass die infizierten Insassen in der Haftkrankenabteilung isoliert und umfangreiche PCR-Tests durchgeführt wurden, um die Sicherheit in der Anstalt weiterhin zu gewährleisten.

Auf Antrag der FDP-Fraktion informierte die Justizministerin über das OVG-Urteil vom 8. Januar (1 KM 661/21 OVG), in welchem das Gericht Teile des Corona-Warnstufensystems teilweise außer Vollzug gesetzt wurde, weil das Kriterium für die IST-Auslastung von der Landesregierung fehlerhaft festgelegt worden sei.

In der kommenden Woche konstituiert sich dann der besondere Ausschuss im Sinne von Art. 52 Abs. 3 der Verfassung des Landes, der sich mit der Wahl von 3 neuen Landesverfassungsrichtern befasst.

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