In seiner 41. Sitzung hat der Innenausschuss als mitberatender Ausschuss die Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern – 28. Bericht des Bürgerbeauftragten gemäß § 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Pet-BüG M-V) für das Jahr 2022 auf Drucksache 8/2021 sowie die Unterrichtung durch die Landesregierung – Beteiligungsbericht des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Geschäftsjahre 2019 bis 2021) auf Drucksache 8/1804 abschließend beraten und seine Stellungnahmen an den Petitionsausschuss bzw. an den Finanzausschuss erarbeitet. Außerdem hat der Ausschuss den Gesetzentwurf der Landesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes an bundesverfassungsgerichtliche Vorgaben“ (Drucksache 8/2218) beraten. Im Anschluss erfolgten die abschließende Beratung des Antrages der Fraktion der CDU „Sonderurlaub für Polizeibeschäftigte der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern im Ermittlungsbereich der Kinderpornographie nach dem Vorbild Niedersachsens“ auf Drucksache 8/1363 und des dazugehörigen Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1400 sowie die Erarbeitung der Beschlussempfehlung an den Landtag. Dann beriet der Ausschuss auf Antrag der Fraktion der FDP über die Durchführung eines Expertengespräches zu der Frage der finanziellen Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung der Schulpflicht bei Flüchtlingskindern. Außerdem berichtete das Innenministerium auf Antrag der Fraktion der AfD über die Themen und Resultate der Innenministerkonferenz, die im Juni 2023 stattgefunden hatte.
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Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat seinen Sitz im Schweriner Schloss, welches seit 2024 offiziell zum UNESCO-Weltkulturerbe gehört.
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