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Mitglieder des Petitionsausschusses aus Sachsen-Anhalt zu Besuch im Landtag MV

Die Delegation aus Sachsen-Anhalt zusammen mit dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses Thomas Krüger (Mitte). Delegation v.l.n.r.: Abg. Maximilian Gludau (FDP), Abg. Elrid Pasbrig (SPD), Abg. Monika Hohmann (DIE LINKE), Abg. Angela Gorr (CDU), Abg. Nadine Koppehel (AfD), Abg. Dorothea Frederking (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) © Landtag MV

An der Sitzung des Petitionsausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern am 13. September nahm eine Delegation aus Sachsen-Anhalt teil. Der Delegation gehörten die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Frau Monika Hohmann, die stellvertretende Vorsitzende des Petitionsausschusses, Frau Angela Gorr, sowie vier weitere Abgeordnete des Petitionsausschusses an. Die Delegation kam nach Schwerin, um sich mit dem Petitionsausschuss und dem Bürgerbeauftragten auszutauschen.

Nachdem der Vorsitzende des Petitionsausschusses, Herr Thomas Krüger, die Delegation in Empfang genommen hatte, eröffnete er die 34. Sitzung des Petitionsausschusses, bei der zunächst eine Petition erörtert wurde, die den Neubau bzw. die Erweiterung einiger Rad- und Fußwege in und um den Wohnort des Petenten herum zum Gegenstand hat. Die hierzu geladenen Vertreter des Wirtschaftsministeriums, des Straßenbauamtes Schwerin und der betroffenen Kommune äußerten, dass Teile der gewünschten Wege bereits in Planung seien und zeitnah mit dem Ausschreibungsverfahren begonnen werden solle. Bei der vom Petenten gewünschten Radtrasse über eine ehemalige Eisenbahnbrücke sei hingegen dargestellt worden, dass die zuständige Kommune nicht beabsichtige, diese Verbindung als Radweg auszubauen. In diesem Zusammenhang hat sich aber noch weiterer Klärungsbedarf hinsichtlich der Pflege und Instandhaltung der Brücke ergeben. Daher wird sich der Petitionsausschuss nach weiterer Sachverhaltsaufklärung zu einem späteren Zeitpunkt erneut mit dem Anliegen des Petenten befassen.

In dem dann folgenden Tagesordnungspunkt setzte sich der Petitionsausschuss mit der Situation blinder und hochgradig sehbehinderter sowie taubblinder Menschen auseinander. Die Petenten fordern angesichts der starken Inflation eine verbesserte finanzielle Unterstützung der Betroffenen in Form einer Dynamisierung des Landesblindengeldes sowie der Einführung eines Taubblindengeldes. Hierzu nahm eine Vertreterin des Sozialministeriums Stellung. Diese lehnte eine Dynamisierung aus verschiedenen Gründen ab. So handele es sich beim Landesblindengeld um eine freiwillige Leistung des Landes. Zudem liege die Höhe des Landesblindengeldes im Ländervergleich im mittleren Bereich. Zusätzlich seien die bestehenden Hilfsangebote für Blinde und Taubblinde ebenfalls sehr umfangreich. Auch wegen der angespannten Haushaltslage und der bestehenden Schuldenbremse seien eine Dynamisierung des Landesblindengeldes sowie die Einführung eines Taubblindengeldes nicht umsetzbar. Die Ausschussmitglieder konnten im Ergebnis der Beratung den Standpunkt des Ministeriums zum derzeitigen Zeitpunkt nachvollziehen, vertraten darüber hinaus aber die Auffassung, dass die Problematik angesichts weiterer Entwicklungen sowohl im technischen als auch im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereich regelmäßig neu zu bewerten sei. Daher beschloss der Petitionsausschuss dem Landtag zu empfehlen, die Petition an die Landesregierung zu überweisen, um auf das Anliegen der Petenten besonders aufmerksam zu machen.

Im Weiteren wurde eine Petition beraten, zu der vom Ausschuss beauftragte Abgeordnete am Vortag einen Ortstermin durchgeführt hatten. Bei diesem wurde festgestellt, dass die Grundstücksbepflanzung im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen nicht den Vorgaben der Innenbereichssatzung entspricht, die eine Bepflanzung mit einheimischen Sträuchern und Bäumen vorsieht. Hier wurde jedoch eine Lebensbaumhecke gepflanzt, die mittlerweile eine Höhe von etwa acht Metern erreicht hat und für eine erhebliche Beeinträchtigung der Nutzung des Nachbargrundstückes sorgt. Da bei dem Treffen keine Einigung erzielt werden konnte, verständigten sich die Ausschussmitglieder darauf, die zuständige Gemeinde zu bitten, Maßnahmen zu ergreifen, um den Konflikt zu lösen.

Im Anschluss an die Ausschusssitzung tauschten sich die Ausschussmitglieder beider Petitionsausschüsse über die Verfahrensweisen bei der Bearbeitung von Petitionen aus. Dieser Dialog wurde in weiteren Gesprächen mit der Präsidentin des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern und dem Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern fortgesetzt.

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