Am 9. und 16. September 2024 vernahm der Ausschuss drei Zeugen, die im LKA M-V mit Ermittlungen gegen Nordkreuz-Beteiligte befasst waren.
In seiner 70. Sitzung vernahm der Ausschuss eine ehemalige LKA-Beamtin, die im Sommer 2017 Leiterin des Dezernats für die Auswertung politisch motivierter Straftaten und später auch Leiterin des Dezernats für Ermittlungen im Bereich Rechtsextremismus in der Abteilung „Polizeilicher Staatsschutz“ war. Die Tätigkeit der beiden Dezernate fokussierte die (logistische) Unterstützung des Bundeskriminalamts bei den Ermittlungen des Generalbundesanwalts (GBA) gegen Haik J. und Jan Hendrik H. wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat nach § 89a StGB.
In seiner 72. Sitzung am 16.09.2024 vernahm der Ausschuss den ehemaligen Leiter der EG „Hai“ bzw. des Dezernates 44 im Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern und einen dortigen Sachbearbeiter. Die (ehem.) Beamten erläuterten den Umfang der eigenen Ermittlungen des LKA M-V gegen Nordkreuz-Beteiligte, bei denen Asservate wie Chats und beschlagnahmte Munition ausgewertet wurden. Die EG „Hai“ habe in diesem Zusammenhang mehrere Versuche unternommen, den GBA und später auch die Generalstaatsanwaltschaft in Rostock davon zu überzeugen, die Sachverhalte zu Jan Hendrik H. und Haik J. sowie zu Marko G. und seinen Kollegen zusammenzuführen. Das sei nicht aufgegriffen worden.
Am 14. Oktober 2024 soll ein weiterer Sachbearbeiter der EG „Hai“ sowie der Leiter des Dezernat 46 „Interne Ermittlungen“, in dem die EG „Hai“ später aufging, gehört werden.