In seiner 100. Sitzung hat der Ausschuss für Bildung und Kindertagesförderung eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes“ auf Drucksache 8/6314 (PDF - 642 KB) durchgeführt. Ziel der Novelle ist die Umsetzung des bundesgesetzlichen Rechtsanspruches auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/2027. Der Gesetzentwurf sieht eine Flexibilisierung der Bedingungen für den Ganztag vor, unter anderem durch die gemeinsame Nutzung von bestimmten Räumlichkeiten durch Schule und Hort. Im Kern des Gesetzentwurfes steht zudem die Einführung von Ganztagskoordinatorinnen und Ganztagskoordinatoren, mit denen eine Kooperation von Hort und Schule weiter ausgebaut werden soll. Für diese Aufgabe stellt das Land jedem Hort zusätzliche Zeitkontingente zur Verfügung, die bis zum Schuljahr 2029/2030 sukzessive aufwachsen. Ein dritter Punkt der Novelle betrifft die Bedarfserfassung durch statistische Erhebungen. Ab dem Jahr 2027 sind alle Einrichtungsträger verpflichtet, die An- und Abwesenheitszeiten der betreuten Kinder digital zu erfassen.
Dreizehn Sachverständige haben in der öffentlichen Anhörung ausführlich zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen und unterschiedliche Ansichten hierzu vertreten. Ausführliche Informationen zum Beratungsverfahren im Bildungsausschuss, insbesondere die Liste der Sachverständigen sowie die schriftlich eingereichten Stellungnahmen finden Sie hier.