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Öffentliche Anhörung zum Dauergrünlanderhaltungsgesetz

Symbolbild Agrarausschuss © Landtag MV

Am 29. Oktober 2025 fand im Agrarausschuss des Landtags eine öffentliche Anhörung zum Entwurf des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes statt. Der Gesetzentwurf war zuvor in der 111. Sitzung des Landtags am 16. Juli 2025 an den Ausschuss für Klimaschutz, Landwirtschaft und Umwelt überwiesen worden. 

Die Anhörung zeigte, dass die Bewertung des Gesetzentwurfs teils unterschiedliche, aber auch konsensuale Positionen beinhaltete. Insbesondere aus landwirtschaftlicher und naturschutzfachlicher Sicht wurde begrüßt, dass der bislang erforderliche Umbruch von langjährigem Kleegras nach fünf Jahren entfällt und die Möglichkeit besteht, den Ackerstatus nach einer Umwandlung wieder zu erlangen.

Allerdings wurde von einigen Verbänden die grundsätzliche Frage aufgeworfen, ob es eines eigenständigen Landesgesetzes zum Dauergrünlandschutz überhaupt noch bedarf. Ihrer Ansicht nach sei der Schutz von Dauergrünland bereits umfassend durch Bundes- und EU-Recht geregelt. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass das Nebeneinander von Landes- und Bundesvorschriften zu zusätzlicher Bürokratie, Doppelregulierung und rechtlicher Unsicherheit führen könne. Dies würde für die Betriebe zusätzliche Mehrkosten und Wettbewerbsnachteile bedeuten.

Aus naturschutzfachlicher Perspektive wurde die Bedeutung des Dauergrünlands als einen der artenreichsten Lebensräume betont. Diese Flächen leisten einen wichtigen Beitrag zu Biodiversität, Klimaschutz und Wasserhaushalt. Besonders der ökologische Wert jahrzehntelanger Grünlandnutzung könne durch Neuanlage an anderer Stelle nicht gleichwertig ersetzt werden. Vor diesem Hintergrund wurden mögliche Flächenverluste, insbesondere der im Gesetzentwurf genannten rund 4.000 Hektar, aus natur- und klimaschutzfachlicher Sicht als problematisch bewertet.

Ein weiterer Schwerpunkt der Anhörung war das Thema der Photovoltaik auf Ackerflächen. Hier trafen zwei legitime Interessen aufeinander: Einerseits das Bedürfnis nach Planungs- und Investitionssicherheit für Solarprojekte und Eigentümer, andererseits die Sorge, dass unter langjährig betriebenen PV-Anlagen wertvolle Grünlandökosysteme entstehen könnten, die nicht einfach verloren gehen sollten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Anhörung eine Vielzahl von Perspektiven auf den Gesetzentwurf verdeutlichte und wichtige Anregungen für die weitere Diskussion lieferte.

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