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Öffentliche Anhörung zur Änderung des Jagdrechts in Mecklenburg-Vorpommern im Agrarausschuss

Symbolbild Agrarausschuss © Landtag MV

Am 10. Januar hat der Agrarausschuss im Rahmen seiner 44. Sitzung (PDF - 402 KB) eine öffentliche Anhörung zur Änderung des Landesjagdrechts (Gesetzentwurf auf Drucksache 8/2594) durchgeführt, an der 15 Sachverständigeninstitutionen teilgenommen hatten.

Neben der Präzisierung von jagdrechtlichen Vorschriften sollen neue Regelungen zum Mindestabschuss von Rot- und Damwild, zum Wildwirkungsmonitoring, zur Stärkung der Verantwortung von Jagdausübungsberechtigten und Hegegemeinschaften, zur schrittweisen Reduzierung des Bleigehaltes in der Munition, zum Schutz des Niederwildes sowie zur kostenfreien Nutzung des Jagdkatasters eingeführt werden. Im Vordergrund steht ein ausgeglichenes Management der Nutzungsansprüche von Wild, Forst- und Landwirtschaft.

Der Novelle vorausgegangen waren langjährige Diskussionen, mit welchen Instrumenten und Vorschriften man das übergeordnete Ziel des ökologischen und klimagerechten Waldumbaus erreichen könne, ohne die Hegeverpflichtung und den Tierschutz bei der Jagd zu vernachlässigen.

Einige Sachverständige wandten sich gegen die Verkürzung der Mindestpachtdauer auf sechs Jahre sowie gegen die Einführung von Mindestabschusszahlen für Rot- und Damwild bei gleichzeitiger Abschaffung von Abschussobergrenzen. Kürzere Laufzeiten von Pachtverträgen ließen laut Aussage der Jägerschaft keine nachhaltige Bewirtschaftung des Wildes zu. Insofern wurde die Verpachtungsregelung des Bundes mit 9 Jahren befürwortet. Und bei einer Aufhebung von Abschussobergrenzen werde eine Übernutzung der Bestände für bestimmtes Schalenwild erwartet, was einen Verstoß gegen die Hegeverpflichtung darstelle.

Andere Sachverständige unterstrichen, dass der Gesetzentwurf die Eigenverantwortung der Jägerschaft und der Hegegemeinschaften im Land stärke. Zudem finde ein erwünschter Bürokratieabbau statt. Insbesondere Waldbesitzer plädierten vor dem Hintergrund der in den vergangenen Jahrzehnten sehr stark gestiegenen Schalenwildbestände und damit einhergehenden Verbissschäden in den Wäldern dafür, das Schalenwild stärker als bisher zu regulieren. Nur dann könne ein klimastabiler Waldumbau zu tragbaren Kosten gelingen.

In ihrem Resümee führte die Vorsitzende des Agrarausschusses, Frau Dr. Sylva Rahm-Präger, aus, dass die Anhörung die große Spannbreite unterschiedlicher Interessen am Wild und Wald deutlich gemacht habe. Dies sei nach dem langjährigen Diskussionsprozess auch nicht anders zu erwarten gewesen. Am Ende werde es darum gehen, den Gesetzentwurf im parlamentarischen Beratungsverfahren auf der Grundlage der Anhörungsergebnisse weiter zu qualifizieren.

Interessierte können den Videomitschnitt der öffentlichen Anhörung über den YouTube-Kanal des Landtages Mecklenburg-Vorpommern einsehen.

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