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Öffentliche Anhörung zur Novelle des Landesfischereigesetzes im Agrarausschuss

Symbolbild Agrarausschuss © Landtag MV

Im Rahmen seiner 53. Sitzung (PDF - 389 KB) am 29. Mai 2024 hat der Agrarausschuss eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesfischereigesetzes" auf Drucksache 8/3441 durchgeführt.

Inhaltlich fokussiert die Novelle des Gesetzentwurfes auf Regelungen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, um Verwaltungsdienstleistungen online anbieten zu können, die landesrechtliche Umsetzung neuer Vorgaben des EU-Rechts, weitere rechtliche Anpassungen in Bezug auf den Besatz von und die Fischzucht in Binnengewässern sowie auf den Schutz heimischer Fischarten.

Als Sachverständige wurden Vertreter des Landesfischereiverbandes M-V, des WWF Deutschland Büro Ostsee, des Landesanglerverbandes M-V sowie des Leibniz-Institutes für Gewässerökologie und Binnenfischerei (Berlin) angehört.

Grundsätzlich wurde die „kleine“ Novelle in ihrer Zielrichtung begrüßt. Differenzierte Bewertungen gab es im Hinblick auf Besatzmaßnahmen, um Binnengewässer vor gebietsfremden und invasiven Arten zu schützen. In diesem Zusammenhang wurde das Problem moniert, dass deren Definition rechtlich nicht eindeutig sei. Der althergebrachte Karpfenbesatz wurde befürwortet, der Besatz mit Marmor-, Gras- und Silberkarpfen dagegen abgelehnt. Keine Zustimmung fanden die neuen Vorgaben für Setzkescher (3,5 m Länge und 0,5 m Öffnungsweite), die als wenig praktikabel angesehen wurden.

Begrüßt wurde ebenfalls die rechtliche Gleichstellung des Fischereischeins mit denjenigen anderer Bundesländer sowie die digitale Ausstellung der Fischereiberechtigungen, insbesondere, um Behörden zu entlasten. Auch die Kontrolle der Fischereiausübenden sowie Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, einschließlich der temporären Beschlagnahmemöglichkeit des Fischereigerätes, wurde befürwortet.

Weiter hatten sich die Sachverständigen für die Zulässigkeit der Elektrofischerei durch sachkundiges Personal bei wissenschaftlichen Untersuchungen von Fischbeständen ausgesprochen, weil diese sehr schonend sei. Darüber hinaus wurde die Ausweitung des Monitorings der Fänge in den Binnengewässern des Landes im Sinne des Bestandsschutzes von Fischarten empfohlen. Geworben wurde auch für die Einführung von Entnahmefenstern – eine Kombination aus Mindest- und Maximallängen – um den Reproduktionserfolg von Zielfischarten zu verbessern, da große Fische (z. B. Hechte) mehr Nachwuchs haben.

Das Protokoll der öffentlichen Anhörung finden Sie: hier (PDF - 685 KB)

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