Der Petitionsausschuss hat in seiner gestrigen Sitzung eine öffentliche Beratung mit Petenten sowie dem Sozialministerium und dem Kommunalen Sozialverband durchgeführt. Anlass waren zahlreiche Petitionen zur geänderten Urlaubsregelung für Menschen mit Behinderungen in Tagesgruppen.
Die Beratung begann mit sehr persönlichen Berichten einer Mutter und eines Vaters, die stellvertretend für die vielen Petenten teilgenommen haben. Sie erzählten in bewegender Weise, in welcher Form ihre erwachsenen Kinder beeinträchtigt sind und welche Auswirkungen diese Beeinträchtigungen auf die Betreuung in den Tagesgruppen haben. Sie stellten ganz klar heraus, dass auch diese schwerstbehinderten Menschen ein Recht auf Erholung haben. Die Tage in der Gemeinschaft, verbunden mit verschiedenen Anforderungen der Eingliederungshilfe seien kräftezerrend, durchaus vergleichbar mit einem Arbeitsalltag von Werktätigen. 20 Tage reichten da für die Erholung in der Familie nicht aus. Auch wenn das Sozialministerium die Auffassung vertrete, dass es sich bei den im Landesrahmenvertrag angegeben 20 Tagen um einen Durchschnittswert handele und je nach individuellen Bedürfnissen mehr Tage möglich seien, werde dies in der Praxis ganz unterschiedlich gehandhabt. Die Betroffenen fühlten sich als Bittsteller, die der Willkür der Einrichtungen und des Sozialamtes ausgeliefert seien. Deshalb forderten die Petenten Rechtssicherheit für die Betroffenen durch eine eindeutige Regelung.
Die Vertreterin des Sozialministeriums stellte klar, dass es bis 2019 gar keine Regelung zur urlaubsbedingten Abwesenheit in Tagesgruppen gegeben habe und die Einrichtungen ganz unterschiedlich 0 bis 35 Tage gewährt hätten. Die Vertragsparteien des Landesrahmenvertrages hätten daher beschlossen, mit den 20 Tagen eine einheitliche Regelung zu schaffen. Hierbei handele es sich jedoch um eine Vergütungsregelung zwischen den Kommunen als Leistungsträger und den Einrichtungen als Leistungserbringer, die keine unmittelbare Auswirkung auf den privatrechtlichen Betreuungsvertrag des Leistungserbringers mit dem zu Betreuenden habe. Den Vorschlag des Petenten, eine Handreichung mit einer Klarstellung sowie rechtlichen Hinweisen für die Betroffenen zu erstellen, wertete das Sozialministerium als sehr gut. Die Mitarbeiterin des Ministeriums bot dem Petenten an, eine solche Broschüre gemeinsam zu erarbeiten. Sie versicherte zudem, dass die Problematik dem Sozialministerium bekannt und dieses an einer Klarstellung interessiert sei.
Im Folgenden wurden die zahlreichen Fragen und Vorschläge des Ausschusses, der eine Lösung im Sinne der Petenten fordert, erörtert. Sowohl von Seiten des Sozialministeriums als auch des Kommunalen Sozialverbandes wurde zugesagt, die Thematik noch einmal in der Evaluierungskommission zu diskutieren. Die Ausschussmitglieder, die während der Beratung den Petenten gegenüber ihre Hochachtung zum Ausdruck brachten, machten klar deutlich, dass sie an der Sache dranbleiben werden. Die Beratungen werden dementsprechend fortgesetzt.