Dem Petitionsausschuss liegen zahlreiche Petitionen zur geänderten Urlaubsregelung für Menschen mit Behinderungen, die in Tagesgruppen betreut werden, vor. Der zum Jahr 2020 geänderte Landesrahmenvertrag sieht in § 15 Abs. 8 vor, dass die Leistungsträger, also die Landkreise und kreisfreien Städte, den vollen Tagessatz nur bei einer urlaubsbedingten Abwesenheit der Betreuten von bis zu 20 Tagen im Jahr vergüten. Diese Änderung hat dazu geführt, dass diese Zahl auch in die Betreuungsverträge der Einrichtungen mit den Schwerbehinderten übernommen und der Urlaub damit faktisch von 30 auf 20 Tage gekürzt wurde.
Der Petitionsausschuss hat hierzu bereits mehrfach beraten. In den Beratungen ist deutlich geworden, dass die Regelung ganz unterschiedlich ausgelegt wird. So vertritt das Sozialministerium die Auffassung, dass es sich bei den 20 Tagen um einen Durchschnittswert handelt, der Tagessatz im Einzelfall bei mehr als 20 Urlaubstagen also auch dann gezahlt wird, wenn alle Leistungsberechtigten des jeweiligen Angebots insgesamt im Durchschnitt bis zu 20 Werktage im Jahr wegen Urlaubs abwesend sind. Daher sei ein pauschales Festschreiben der Abwesenheitstage in den einzelnen Betreuungsverträgen nicht angezeigt. Zudem stehe eine Festschreibung im Widerspruch zur Personenzentrierung der Eingliederungshilfe. Die Leistungserbringer, also die Träger der Einrichtungen, gehen hingegen davon aus, dass die Angabe der 20 Tage pro Person zu verstehen sei. Die Evaluierungskommission, in der die Vertragsparteien des Landesrahmenvertrages vertreten sind, hält eine Änderung des Rahmenvertrages für nicht erforderlich und verweist darauf, dass es nur sehr wenige Problemanzeigen gebe und diese individuell gelöst werden könnten. Das wiederum sehen die Petenten kritisch. Sie fordern weiterhin klarstellende Regelungen, damit sich die Beteiligten auf einen von allen akzeptierten Rechtsrahmen berufen können.
Um hier eine Klarstellung zu erreichen, wird der Ausschuss am Mittwoch, dem 17. April 2024, um 9.00 Uhr eine öffentliche Beratung durchführen. An der Sitzung nehmen sowohl einzelne Petenten als auch das Sozialministerium und der Kommunale Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern teil.