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Petitionsausschuss berät mehrere Bürgeranliegen

Der Petitionsausschuss hat in seiner gestrigen Sitzung über eine Petition beraten, in der sich der Petent über eine Angelegenheit in seiner Gemeinde beschwert und in dem Zusammenhang mehr Unterstützung der zuständigen Behörden fordert. Hierzu wurden verschiedene Behördenvertreter angehört. Eine abschließende Bewertung konnten die Abgeordneten trotz umfangreicher Erörterung der Situation und Rechtslage nicht vornehmen, da weiterer Aufklärungsbedarf besteht und zusätzliche Informationen notwendig sind. Der Petitionsausschuss wird die Eingabe zu einem späteren Zeitpunkt erneut beraten. 

Zu sechs Petitionen wurde über das weitere Vorgehen beraten. In drei Fällen kam der Petitionsausschuss zu dem Ergebnis, dass kein weiterer Handlungsbedarf besteht. Er beschloss daher, dem Landtag zu empfehlen, die jeweiligen Petitionsverfahren abzuschließen. 

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