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Petitionsausschuss empfiehlt dem Landtag die Einführung der öffentlichen Petition und berät vier Petitionen mit Behördenvertretern

In der 83. Sitzung des Petitionsausschusses am 20.05.2025 hat der Ausschuss abschließend über den Gesetzentwurf zur Änderung des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes (PetBüG M-V) beraten und seine Beschlussempfehlung an den Landtag auf den Weg gebracht. Mit diesem Gesetzesentwurf wird nun auch in Mecklenburg-Vorpommern die öffentliche Petition eingeführt. Damit soll es möglich werden, eine Petition auf der Internetseite des Landtages zu veröffentlichen und mitzeichnen zu lassen. Wenn für das Anliegen innerhalb von sechs Wochen 1.000 Unterschriften zusammenkommen, soll die Eingabe mit den Petenten und Vertretern der zuständigen Behörden öffentlich beraten werden. Zudem beinhaltet der Gesetzentwurf, dass der Bürgerbeauftragte auch die Aufgabe der Ombudsperson gegen Diskriminierung wahrnimmt.

Weiterhin hat sich der Ausschuss mit dem geplanten Neubau eines Angelvereinsheims beschäftigt, das aufgrund von Hochwasser einsturzgefährdet ist. Die untere Bauaufsichtsbehörde hatte den Antrag auf Bauvorbescheid abgelehnt. Um den Sachverhalt weiter aufzuklären und Lösungen zu erörtern, wurden Vertreter des Landkreises Vorpommern-Rügen, der Gemeinde sowie des Innenministeriums angehört. Der Landkreis beantwortete die Fragen des Ausschusses. Demnach sei ein Ersatzneubau im Rahmen des Bestandsschutzes nicht zulässig, da die Recherche ergeben habe, dass der Anbau ohne Baugenehmigung errichtet worden sei und ein Bestandsschutz damit gar nicht gegeben sei. Unabhängig davon lägen auch die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung für zerstörte Bestandsgebäude nicht vor. Das Innenministerium bewertete das rechtskräftig abgeschlossene Verfahren als rechtmäßig. Die Gemeinde sprach sich hingegen für den Neubau des Vereinsheims aus, um den zweitgrößten Verein in der Gemeinde zu unterstützen. Lösungsansätze würden derzeit diskutiert, so auch die vom Innenministerium angeregte Bauleitplanung. Allerdings sei die Errichtung von Bauten in einem Nationalpark generell schwierig. Vor diesem Hintergrund hat der Ausschuss im Ergebnis der Beratung eine Nachfrage an das Nationalparkamt beschlossen. 

Darüber hinaus hat der Petitionsausschuss die Forderungen nach einer Befreiung bzw. Ermäßigung der Kurabgabe für Menschen mit Behinderungen und Tagesgäste mit Vertretern des Innenministeriums und des Wirtschaftsministeriums beraten. Im Ergebnis wurde klargestellt, dass die konkrete Erhebung der Kurabgabe im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden liegt. Der Ausschuss sprach sich dafür aus, die kommunale Selbstverwaltung in diesem Bereich nicht einzuschränken. Er beschloss daher, die Petitionsverfahren entsprechend abzuschließen. 

Im Weiteren hat der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern seinen Bericht für das Jahr 2025 vorgestellt. Er informierte den Ausschuss über statistische Angaben und hob hervor, dass vor allem die Bearbeitungsdauer in Verwaltungsverfahren ein großes Problem darstellt. Beispielhaft nannte er Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, im Bereich der Beihilfe sowie Widerspruchsverfahren beim Kommunalen Sozialverband. Gerade Verfahren im sozialen Bereich, die oftmals mit besonderen Lebenssituationen verbunden seien, sollten zügiger bearbeitet werden. Der Petitionsausschuss wird nun in seiner Juni-Sitzung über seine Beschlussempfehlung an den Landtag beraten.

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