Der Petitionsausschuss beriet am Mittwoch in seiner 39. Sitzung gleich zwei Petitionen mit Behördenvertretern.
Zunächst befasste sich der Ausschuss ausführlich mit der Forderung der Bürgerinitiative „Stoppt die Nordtrasse“, die sich gegen die geplante rund vier Kilometer lange Umgehungsstraße im Norden der Landeshauptstadt Schwerin wendet. Neben den Petenten waren auch Vertreter des Wirtschaftsministeriums, des Straßenbauamtes Schwerins und der Stadt Schwerin anwesend. Die Petenten bekräftigten ihre Kritik an den Planungen zur Weiterführung der bestehenden Ortsumgehung, dem sog. Lückenschluss im Norden. Nach Meinung der Petenten ist die Ortsumgehung nicht erforderlich, da so keine spürbare Entlastung der Verkehrslage für die Stadt Schwerin eintreten würde, die seinerzeit Grund für die geplante Maßnahme gewesen sei. Außerdem sei damit ein Überbau wertvoller landwirtschaftlicher Flächen und Naturschutzgebiete, u. a. von Moorflächen, verbunden. Zudem sei die damalige Planung überholt und entspreche auch nicht mehr der zwischenzeitlich angestrebten Verkehrswende. Die Petenten erklärten darüber hinaus, dass sich mit der Nordumfahrung die Verkehrslage auf der B 104 in der Ortschaft Rampe, die heute schon angespannt sei, zuspitzen werde. Das Wirtschaftsministerium führte aus, dass es an der Planung festhalte, da es den Lückenschluss weiterhin für erforderlich halte, um den überregionalen Verkehr aus der Stadt Schwerin fernzuhalten. Es verwies darauf, dass in die damaligen Planungen auch Verkehrsprognosen einbezogen worden seien, sodass die Planungen keineswegs überholt seien. Zudem werde im Rahmen der derzeitigen Entwurfsplanung eine Überprüfung und Ergänzung des Verkehrsmodells durchgeführt. Die Stadt Schwerin stellte dar, dass sie das Projekt ebenfalls befürworte. Der Ausschuss betonte, dass er bei der Umsetzung des Vorhabens Maßnahmen zur Entlastung in der Ortsdurchfahrt Rampe für erforderlich erachte. Er beschloss daher, die Petition sowohl an die Landesregierung als auch die Fraktionen zu überweisen, um auf das Anliegen der Petenten besonders aufmerksam zu machen.
Gegenstand der zweiten Petition, die mit Regierungsvertretern beraten wurde, ist die Forderung nach der Einführung einer Ausbildungsvergütung für Staatlich anerkannte Erzieher. Die Vertreterin des Bildungsministeriums beantwortete hierzu die Fragen der Abgeordneten. Sie stellte heraus, dass es verschiedene Wege zur Ausbildung von Erziehern gebe, die zum Teil bereits vergütet würden. Vorteil der vollzeitschulischen Ausbildung, die nicht vergütet, aber bspw. über BAföG finanziell unterstützt werde, sei die damit verbundene Hochschulzugangsberechtigung. Im Ergebnis der Beratung sah der Petitionsausschuss daher keinen Handlungsbedarf im Sinne der Petenten und beschloss, das Petitionsverfahren abzuschließen.