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Petitionsausschuss berät über die Höhe der Umlage an den Wasser- und Bodenverband und über die Ablehnung einer Bauvoranfrage

Symbolbild Petitionsausschuss © Art Lasowsky Unsplash

Der Petitionsausschuss hat in seiner gestrigen Sitzung zwölf Petitionen beraten, darunter eine mit Regierungsvertretern. Mit dieser Petition verfolgt der Petent das Ziel, eine Sonderregelung über die Höhe der Umlage an den Wasser- und Bodenverband für unbewirtschaftete Flächen zu schaffen. In seinem Fall könne er seinen Wald, der in einem Naturschutzgebiet liegt, nicht bewirtschaften, müsse aber die volle Umlage an die Gemeinde zahlen. Der Ausschuss befragte hierzu Vertreter des Innenministeriums und des Landwirtschaftsministeriums; gemeinsam wurden Lösungsmöglichkeiten erörtert. Die Landesregierung verwies hierbei auf die Gemeinde, die durch eine Satzungsänderung dem Anliegen des Petenten nachkommen könnte. Zusätzlich stünde es dem Petenten frei, Wiederspruch gegen den Bescheid der Gemeinde für die Umlage an den Wasser- und Bodenverband einzulegen und den Klageweg zu beschreiten. Am Ende der Beratung beschloss der Ausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen.

Im weiteren Verlauf der Sitzung beriet der Petitionsausschuss auch über das Begehren eines Tischlermeisters, der eine Umnutzung einer ehemaligen Sporthalle in eine Tischlerei anstrebt. Das Bauamt hatte seine diesbezügliche Bauvoranfrage abgelehnt. Der Petitionsausschuss verständigte sich darauf, hierzu einen Ortstermin durchzuführen.

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