Die gestrige Sitzung des Petitionsausschusses wurde von einer Delegation des Nordrhein-Westfälischen Petitionsausschusses mit dem Vorsitzenden Herrn Serdar Yüksel und dem stellv. Vorsitzenden Herrn Thomas Schnelle begleitet. Neben der Teilnahme an der Ausschusssitzung, einem Gespräch mit den Ausschussmitgliedern und einer Schlossführung besuchte die Delegation zusammen mit dem Bürgerbeauftragten Herrn Crone die Flüchtlingserstaufnahmeeinrichtung (EAE) in Stern-Buchholz.
Bei der ersten Petition der gestrigen Beratung ging es um die Forderung nach mehr Personal im Landesarchiv Greifswald. Der Petent hatte schon 2018 eine Aufstockung des Personals gefordert. Damals wurde auf die geplante Zusammenlegung mit dem Stadtarchiv sowie auf die Einstellung einer weiteren Mittarbeiterin hingewiesen. Da sich die Personallage am Landesarchiv und somit der Service aus Sicht des Petenten nicht verbessert hatte, reichte er nochmals eine Petition ein. In der gestrigen Ausschusssitzung äußerte sich nun ein Vertreter des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege zum kritisierten Personalengpass. Dieser verwies auf die bislang beispiellose Investition von ca. 75 Mio. Euro in die neue Landesbibliothek, die auch dem Landesarchiv Greifswald zugutekomme, und auf eine schrittweise Digitalisierung der Bestände. Diese könne in der Regel jedoch nicht systematisch erfolgen, sondern erst nach Anforderung der Dokumente. Er betonte, dass der außerordentlich hohe Gesamtbestand an Dokumenten eine kaum zu bewältigende Aufgabe sei. Nach Auffassung des Ausschusses stellt die Digitalisierung der Bestände eine Lösung des Problems dar, da auf diese Weise eine örtlich und zeitlich unabhängige Nutzung des Archivs möglich sei. Daher sollte das Augenmerk darauf gerichtet sein. Um Möglichkeiten zu prüfen, wie die Digitalisierung der Archivbestände vorangetrieben werden könne, beschloss der Ausschuss, die Petition an die Landesregierung zu überwiesen.
Unter dem zweiten Tagesordnungspunkt erörterte der Ausschuss eine Petition zur ambulanten Versorgung von Kindern mit Intensivpflegebedarf. Die Petentin begehrt die Zulassung der Krankenkasse für eine entsprechende ambulante Wohngruppe. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport nahm hierzu Stellung und beantwortete die Fragen der Abgeordneten umfassend. Dabei wurde dargestellt, dass der Bedarf an einer ambulanten intensivpflegerischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Land mit den bestehenden Angeboten in Form von häuslicher Pflege und gemischten Wohngruppen gedeckt werden könne. Das Ministerium teilte zudem die Auffassung der Krankenkasse, dass es sich bei der beantragten Versorgung nicht um eine ambulante Wohngruppe, sondern um eine stationäre Intensivpflege handelt, die durchaus zugelassen werden könne. Eine solche lehne die Petentin jedoch ab. Im Ergebnis der Beratung entschieden die Ausschussmitglieder, die Petition abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen werden kann.