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Petitionsausschuss: Noch keine Lösung im Hecken-Streit!

Vorsitzender des Petitionsausschusses Thomas Krüger vor der Hecke während des Vor-Ort-Termins im vergangenen Jahr. © Landtag MV

Seit vielen Jahren versuchen eine Petentin und ihre Familie mit den Behörden eine Regelung zu finden, damit die zwischen zwei Wohngrundstücken verlaufende Grenzbepflanzung an die Vorgaben der dort geltenden Innenbereichssatzung angepasst wird. Denn diese sieht für alle Bauherren in dem Gebiet als Ausgleichsmaßnahme vor, dass die seitlichen Grundstücksgrenzen mit einheimischen Bäumen und Sträuchern bepflanzt werden. Diese Regelung wurde zudem im Wege einer Auflage als ausdrückliches Pflanzgebot in die erteilten Baugenehmigungen aufgenommen. Während sich die Petentin an diese Vorgabe gehalten und ihre Grundstücksgrenze mit heimischen Gehölzen bepflanzt hat, hat der Nachbar hingegen eine Thujahecke angepflanzt. Diese Hecke widerspricht dem Pflanzgebot, ist mittlerweile über fünf Meter hoch und verschattet die ordnungsgemäß gepflanzte Hecke der Petentin derart, dass ihre Sträucher bereits eingehen. Dennoch weigert sich der zuständige Landkreis, gegenüber dem Nachbarn das Pflanzgebot, das sowohl in der Innenbereichssatzung als auch in der Baugenehmigung verankert ist, umzusetzen.

Der Petitionsausschuss hatte sich die Hecke bereits im letzten Jahr in einem Vor-Ort-Termin angeschaut und versucht, mit den zuständigen Behörden den Konflikt zu lösen. Da bei dem Treffen und dem weiteren schriftlichen Austausch keine Einigung erzielt werden konnte, wurden zur gestrigen Sitzung des Petitionsausschusses Vertreter des Innen- und Landwirtschaftsministeriums sowie des Landkreises Rostock eingeladen, um zu klären, wie ein der Innenbereichssatzung und der Baugenehmigung entsprechender Zustand durchgesetzt werden kann.

Während der Ausschussberatung konnte zunächst Einvernehmen darüber erzielt werden, dass die Thujahecke nicht als Ausgleichspflanzung entsprechend der Satzung zu bewerten ist und somit ein Kompensationsdefizit vorliegt. Infolgedessen wurden verschiedene Abhilfemaßnahmen erörtert. Das Innenministerium führte aus, dass die Zuständigkeit für die Durchsetzung der Ausgleichspflanzung beim Landkreis liege, hier aber zu prüfen sei, ob die Beseitigung der vorhandenen Thujahecke verhältnismäßig sei. Der Vertreter des Landwirtschaftsministeriums teilte dazu jedoch mit, dass die Thujahecke als eine hybride, nektar- und pollenlose Pflanze keinen ökologischen Wert besitze und zudem die ökologisch hochwertige und dem Pflanzgebot entsprechende Hecke der Petentin mittlerweile massiv in ihrem Wachstum beeinträchtige, sodass die Beseitigung oder zumindest ein massiver regelmäßiger Rückschnitt auf eine Höhe von zwei Metern angezeigt sei.

Durch das Innenministerium wurde ein Weg aufgezeigt, wie der Konflikt gelöst werden könnte. Der Landkreis hat zugesagt, diesen unter Einbeziehung der zuständigen Gemeinde zu prüfen. Über das Ergebnis soll der Petitionsausschuss informiert werden. Die Abgeordneten des Petitionsausschusses machten zum Abschluss der Beratung gegenüber den Anzuhörenden klar deutlich, dass eine Entscheidung im Sinne der Familie erwartet wird.

Im Anschluss daran wurden zu zwei weiteren beim Petitionsausschuss eingegangenen Beschwerden Ausschussberatungen mit Vertretern der zuständigen Behörden durchgeführt.

Zum einen wurde diskutiert, wie die Instandsetzung eines Teilabschnittes des internationalen Ostküstenradweges finanziell sichergestellt werden kann. Denn die Finanzierung konnte bisher nicht abschließend geklärt werden, weil die Gemeinde, die für die Verkehrssicherung des Radweges zuständig ist, eine finanzielle Beteiligung an der Sanierung ablehnt. In der Ausschusssitzung wurden dann die Fördermöglichkeiten aufgezeigt, die die Gemeinde in Anspruch nehmen kann, um ihren Anteil weiter zu minimieren. Zudem wurde sich mit der Gemeinde darauf verständigt, weitere Gespräche zu führen, über deren Verlauf der Petitionsausschuss informiert werden soll. Insofern wird der Petitionsausschuss die Beratungen zu dieser Petition weiter fortsetzen.

Zum anderen wurde zusammen mit einem Vertreter des Landwirtschaftsministeriums die rechtlichen Anforderungen bei einem noch laufenden Flurneuordnungsverfahren erörtert. Nachdem diese umfassend dargestellt wurden, beschloss der Petitionsausschuss, dem Landtag zu empfehlen, das Petitionsverfahren abzuschließen.

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