Der Petitionsausschuss hat sich am 26.06.2024 in seiner 47. Sitzung u. a. mit zwei Petitionen zum Thema Photovoltaik befasst. An der Beratung nahmen Vertreter des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit (Wirtschaftsministerium) und des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung (Innenministerium) sowie Vertreter einer Gemeinde teil.
Zunächst hat der Ausschuss über das Begehren einer Petentin beraten, Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen zu errichten. Das Innenministerium erläuterte, dass die Gemeinde im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts die Planungshoheit habe und den Bau der Anlage durch den Erlass eines Bebauungsplans ermöglichen könnte. Ein Anspruch auf solche kommunale Planung bestehe aber nicht. Die Gemeinde führte aus, sie habe von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch gemacht und den Bau einer Anlage ermöglicht. Grundsätzlich habe sie festgelegt, dass max. 1 % der Gemeindefläche zur Gewinnung von Solarenergie genutzt werden könne, dies seien ca. 40 bis 50 ha, die bereits ausgeschöpft seien. Die Festsetzung des von der Petentin begehrten Bebauungsplanes komme daher nicht in Betracht.
Das Innenministerium begrüßte es ausdrücklich, wenn sich Gemeinden im Vorfeld mit der Thematik auseinandersetzen und Festlegungen treffen, ob und in welchem Umfang Photovoltaikanlagen für die jeweilige Gemeinde in Betracht kommen. Dies könne laut Innenministerium im Wege von Flächennutzungsplänen, Standortkonzepten oder Kriterienkatalogen erfolgen. Auf Nachfrage des Ausschusses bestätigte das Innenministerium, dass derzeit an einer aktualisierten Handreichung für Gemeindevertreter gearbeitet werde. Diese solle die Arbeit der Gemeindevertreter bezüglich der erneuerbaren Energien erleichtern.
Im Ergebnis der Beratung haben die Ausschussmitglieder festgestellt, dass die Gemeinde entsprechend ihrer Planungshoheit eine nachvollziehbare Entscheidung getroffen hat.
Im Anschluss daran haben sich der Ausschuss und die Vertreter des Wirtschaftsministeriums mit der Forderung von Petenten befasst, dass Photovoltaik-Freiflächenanlagen nicht mehr auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen gebaut werden sollen. Das Wirtschaftsministerium führte dazu aus, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern die Klimaziele und die verbindlichen Vorgaben des Bundes umzusetzen habe. Der Ausbau der erneuerbaren Energien diene den Klimaschutzzielen und dem Gemeinwohl zur Stromversorgung. Der Vertreter des Wirtschaftsministeriums betonte zudem, dass der demokratische Beteiligungsprozess vor der Verabschiedung des Solarpaketes I eingehalten worden sei und neben der Energiebranche auch das Bundesumweltministerium, verschiedene Umweltverbände und Verfassungsressorts beteiligt worden seien. Der Ausschuss bedankte sich beim Wirtschaftsministerium für die kompetente Beantwortung der Fragen.