In seiner ersten Sitzung im Jahr 2024 erarbeitete der Ausschuss seine mitberatende Stellungnahme zur Unterrichtung durch den Landesrechnungshof – Jahresbericht des Landesrechnungshofes 2023 (Teil 1), Landesfinanzbericht (Drucksache 8/2683) und ließ sich daraufhin durch den Landesrechnungshof eine Einführung in den Jahresbericht 2023 (Teil 2), Kommunalfinanzbericht (Drucksache 8/2842) geben. Danach erfolgte die Beratung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache 8/2811), welches dem Innenausschuss zur Federführung überwiesen wurde. Eine mitberatende Stellungnahme erarbeitete der Ausschuss zudem zum Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Landesjagdrechts (Drucksache 8/2594). Sodann führten das Justizministerium in den Gesetzentwurf der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Einrichtung interner Meldestellen für hinweisgebende Personen im kommunalen Bereich (Kommunales Hinweisgebermeldestellengesetz – KommHinMeldG M-V) auf Drucksache 8/2809 sowie das Bildungsministerium in den Gesetzentwurf der Landesregierung – Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (Drucksache 8/2810) und den Antrag der Volksinitiative gemäß Artikel 59 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern „Betreuungsschlüssel für Kindertageseinrichtungen in M-V senken“ (Drucksache 8/2776) ein. Beide Gesetzentwürfe und der Antrag wurden dem Innenausschuss durch den Landtag zur Mitberatung überwiesen.