In seiner 57. Sitzung hat der Innenausschuss eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache 8/2811), an welcher Vertreter des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern e. V., des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern e. V., des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, des Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, der SIS – Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH, der Telefonica Germany GmbH & Co. KG und der Vodafone GmbH teilgenommen haben. Grundsätzlich ist der Gesetzentwurf im Hinblick auf die Digitalisierung der Verwaltung begrüßt worden, jedoch hätten sich einige Anzuhörende noch mehr Fortschritt im Bereich E-Government und Digitalisierung gewünscht. Das Wortprotokoll der öffentlichen Anhörung finden Sie hier.
Im Anschluss an die öffentliche Anhörung führte der Innenausschuss eine weitere Sitzung durch. In dieser erarbeitete der Ausschuss seine mitberatende Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Jugendbeteiligung und Integration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte sowie zur Änderung anderer Gesetze (Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz – JVG M-V) auf Drucksache 8/2714. Sodann hat der Ausschuss zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts (Drucksache 8/3388) vorbehaltlich der Überweisung des Gesetzentwurfes durch den Landtag die Verfahrensfragen geklärt und insbesondere beschlossen, am 29. Februar 2024 eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchzuführen. Abschließend folgten Berichte des Innenministeriums auf Anträge der Fraktionen der AfD, der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP.