Am 25. August 2022 fand im Innenausschuss eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Landesverfassungsschutzgesetzes und des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes an verfassungsgerichtliche Vorgaben und weitere bundesrechtliche Anforderungen zur Bestandsdatenauskunft“ (Drucksache 8/756) statt. Dabei ging es insbesondere um die Voraussetzungen, unter denen Bestandsdaten nach dem Telekommunikationsgesetz an die Polizei und die Verfassungsschutzbehörde übermittelt bzw. von diesen abgerufen werden dürfen. Die Gewerkschaft der Polizei Mecklenburg-Vorpommern und der Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern e.V. haben den Gesetzentwurf sehr begrüßt. Prof. Dr. Hartmut Aden, Vizepräsident der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, sah die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes mit dem Gesetzentwurf als noch nicht erfüllt an. Max Gröning, Sydikusrechtsanwalt und Geschäftsführer des Deutschen Anwaltsvereins, regte an, das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur deutschen Vorratsdatenspeicherung abzuwarten. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern hat konstatiert, dass das Landesverfassungsschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern einer generellen Novellierung bedürfe, insbesondere hinsichtlich der Frage der Datenschutz-Aufsicht. Im Anschluss an die Eingangs-Statements traten die Abgeordneten in die Diskussionsrunde mit den Sachverständigen ein.
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Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat seinen Sitz im Schweriner Schloss, welches seit 2024 offiziell zum UNESCO-Weltkulturerbe gehört.
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Wir laden Sie herzlich ein!
Am 15. Juni 2025 öffnet der Landtag seine Türen. Informieren Sie sich über die Arbeit des Parlaments und besichtigen Sie das Schweriner Schloss.
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