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Tilo Gundlack, MdL bei der 13. Sitzung der Fachkommission für Wirtschaft des Europäischen Ausschusses der Regionen – Digitales und Schutz für handwerkliche Erzeugnisse

  • Tilo Gundlack, MdL (r.) in der 13. ECON-Sitzung (Foto: Landtag M-V)
  • Elektronische Abstimmung (Foto: Landtag M-V)
  • Sitzungsraum der Fachkommission ECON (Foto: T. Gundlack, MdL)

Am 8. Juli 2022 nahm Tilo Gundlack, MdL als Vertreter des Landes Mecklenburg-Vorpommern an der 13. Sitzung der Fachkommission für Wirtschaft (ECON) des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) in Brüssel teil.

Die Mitglieder der Fachkommission nahmen drei Stellungnahmeentwürfe an. Diese konzentrierten sich auf die Digitalpolitik, einschließlich eines europäischen Chip-Gesetzes zur Stärkung des europäischen Innovationssystems für Halbleiter und eines Initiativstellungnahmeentwurfs zum Thema digitaler Zugang in der EU. Daneben stand der Schutz geografischer Angaben für gewerbliche und handwerkliche Erzeugnisse in der EU auf der Tagesordnung.

 

Chip-Gesetz

Mit dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Innovationssystems für Halbleiter (Chip-Gesetz, COM (2022) 46 final) soll das strategische Ziel der EU erreicht werden, die Widerstandsfähigkeit des eigenen Halbleiter-Herstellungsystems und dessen weltweiten Marktanteil zu erhöhen. Der Vorschlag zielt überdies darauf ab, die frühzeitige Einführung neuer Chips durch die europäische Industrie zu erleichtern und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Der Vorschlag ist auf Folgendes ausgerichtet: Die Einleitung der Initiative „Chips für Europa“ zur Unterstützung eines groß angelegten Aufbaus technologischer Kapazitäten und Innovationen in der gesamten Union, die Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung der Versorgung mit Chips durch die Mobilisierung von Investitionen und die verbesserten Produktionskapazitäten in der Halbleiterherstellung sowie in den Bereichen moderner Verpackung, die Erprobung und Montage mittels neuartiger integrierter Produktionsstätten und offener EU-Fertigungsbetriebe sowie die Schaffung eines Koordinierungsmechanismus zwischen den EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission.

Die von der ECON-Fachkommission angenommene Stellungnahme, die sich auch auf den Verordnungsvorschlag COM(2022) 47 final zur Gründung eines Gemeinsamen Unternehmens für Chips im Rahmen des Programms Horizont bezieht sowie auf die Mitteilung COM(2022) 45 final  der EU-Kommission und deren Empfehlung bezüglich Lieferengpässen COM(2022) 782 final, regt eine längere Laufzeit (bis 2034) an und eine bessere Koordinierung auf und zwischen allen Regierungsebenen neben der Einbindung der regionalen Strategien für intelligente Spezialisierung sowie der digitalen Innovationszentren. Über digitale Innovationszentren verfügt Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin, Wismar, Rostock, Greifswald, Neubrandenburg und Stralsund.

Darüber hinaus plädiert sie für die Beachtung der UN-Nachhaltigkeitskriterien, für weiter gefasste Produkt- und Materialinnovationen, für ein spezielles Praktikumsprogramm, für eine eigene Förderung der Entwicklung innovativer Chipdesigns im Horizont-Programm, für ein verhältnismäßiges Instrument der Krisenreaktion wie auch für die Fertigung von Strukturgrößen über zehn Nanometern, für die in der europäischen Industrie Abnehmer existieren. Zweifel erhebt sie angesichts der angestrebten Kompetenz der EU-Kommission, integrierte Produktionsstätten und offene Fertigungsbetriebe der EU zu verpflichten, Aufträge für krisenrelevante Produkte anzunehmen und vorrangig zu behandeln. Außerdem mahnt sie Schritte der Kreislaufwirtschaft, der Senkung des Ressourcenverbrauchs und der Reduzierung schädlicher Umweltauswirkungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette an.

 

Schnelle Internetverbindungen als Daseinsvorsorge: Für eine ausgewogene digitale Entwicklung in der EU

Mit seiner Stellungnahme zum digitalen Zusammenhalt setzt sich die Fachkommission ECON für eine Aufnahme der Kohäsionsziele in den digitalen Bereich und damit für eine Änderung von Art. 175 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ein. Dazu gehören eine gute Internetanbindung und der Zugang zu digitalen Diensten, auch für Menschen mit einer sensorischen Behinderung oder begrenzten digitalen Fähigkeiten. Zugleich zielt die Stellungnahme auf eine stärkere Unterstützung der Kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) bei der Digitalisierung ab und weist auf den wachsenden Energieverbrauch von Rechenzentren, Endgeräten und Übertragungsnetzen hin.

 

Schutz geografischer Angaben in Industrie und Handwerk

Der Verordnungsvorschlag COM(2022) 174 über geografische Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse wurde am 13. April 2022 von der EU- Kommission angenommen, um Produkte wie Murano-Glas, Donegal-Tweed, Porcelaine de Limoges, Solinger Besteck und Boleslawiec-Töpferwaren auf EU-Ebene zu schützen. Der Vorschlag bezweckt, handwerkliche und industrielle Erzeugnisse und damit verbundenes traditionelles Know-how im EU-Binnenmarkt und in internationalen Handelsabkommen zu schützen.

Die Stellungnahme des AdR fordert neben einer wirksamen Rechtsdurchsetzung, dass Verbraucher zuverlässige Informationen und eine Garantie für die Echtheit der betreffenden Erzeugnisse erhalten, bei denen wenigstens einer der Produktionsschritte in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgt. Sie setzt sich außerdem dafür ein, dass von den Mitgliedstaaten benannte Behörden, etwa regionale und lokale Gebietskörperschaften, als antragsstellende Erzeugergemeinschaft angesehen werden können, und dass die Verwendung eines europäischen Logos verbindlich wird.

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