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Untersuchungsausschuss "NSU II/Rechtsextremismus" befasst sich erneut mit staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen Nordkreuz-Akteure

In der Sitzung am 24. Februar 2025 vernahm der Ausschuss eine Zeugin und einen Zeugen, die ebenfalls in die Ermittlungen gegen Nordkreuz-Beteiligte eingebunden waren.

Zunächst befragte der Ausschuss den Leiter der Staatsanwaltschaft Rostock, Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt Andreas Gärtner. Er berichtete dem Ausschuss u. a. von den Verfahren gegen einen Schießplatzbetreiber und den damaligen Innenminister Lorenz Caffier wegen des Verdachts der Vorteilsgewährung/Vorteilsannahme sowie von den bei der Staatsanwaltschaft Rostock als Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus geführten Ermittlungen gegen H. und J. im Nachgang zur Einstellung der gegen diese geführten Ermittlungen der Bundesanwaltschaft wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.

Frau Generalstaatsanwältin Christine Busse schilderte die Ermittlungen zum Nordkreuz-Komplex aus Sicht der Generalstaatsanwaltschaft Mecklenburg-Vorpommern und führte u. a. zur Revision der Staatsanwaltschaft Schwerin gegen das Urteil des Landgerichts Schwerin gegen den Nordkreuz-Protagonisten G. aus sowie zu der letztlich nicht erfolgten Übernahme der gegen ihn gerichteten Ermittlungen durch die Bundesanwaltschaft. Der Ausschuss befragte die Zeugin auch umfassend zu dem o. g. Verfahren gegen Lorenz Caffier.

Am 3. März 2025 befragt der Ausschuss zwei weitere Zeugen: Dr. Christof Gramm, der bis 2020 Präsident des Bundesamts für den Militärischen Abschirmdienst war, sowie den ehemaligen Inspekteur der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern, Wilfried Kapischke.

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