Der 3. Parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Stiftung Klima- und Umweltschutz MV setzt am 1. März 2024 seine Beweiserhebung zur Verbrennung der Steuererklärungen der Stiftung durch eine Beamtin des Finanzamts Ribnitz-Damgarten fort. Dazu werden eine Referatsleitern und eine Abteilungsleiterin aus dem Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern befragt.
Die Befragung der Zeuginnen soll unter anderem Aufschluss geben über den Umgang der Landesregierung, der beteiligten Landesbehörden und der im Zusammenhang mit den Zuwendungen durch die Nord Stream 2 AG beteiligten Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV in Bezug auf die Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht, auch im Zusammenhang mit den beiden Zuwendungen an die Stiftung durch die Nord Stream 2 AG, auf die Festsetzung und Erhebung von Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie die dagegen eingelegte Rechtsbehelfe.
Sebastian Ehlers, Vorsitzender des Untersuchungsausschusses: „Es sind weiterhin eine Reihe offener Fragen zu klären. Wir wollen im Detail wissen, wie das Finanzministerium mit dem Fall der verbrannten Steuererklärungen der Stiftung umging und wie die Entscheidungswege bezüglich der Steuerpflichtigkeit der von der Nord Stream 2 AG empfangenen Zuwendungen waren. Im Finanzamt Ribnitz-Damgarten ging man im Jahr 2022 zunächst davon aus, dass die Zuwendungen nicht schenkungsteuerpflichtig seien. Die Einschätzung des Finanzministeriums war eine deutlich andere, dort wurde durchaus eine Steuerpflicht gesehen. Diese Beurteilung wurde dann vom Finanzamt übernommen.“
Die Sitzung findet am 1. März 2024 ab 09:00 Uhr im Sitzungssaal Hofdornitz des Landtages (Schloss Schwerin) statt.
Wer teilnehmen möchte, melde sich bitte telefonisch beim Ausschusssekretariat (0385 – 525 1661) oder per E-Mail (pu3wp8mail@landtag-mv.de) an.