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Untersuchungsausschuss "NSU II/Rechtsextremismus" holt Sachverständigenanhörungen nach

Symbolbild Untersuchungsausschuss © Landtag MV

In seiner 62. Sitzung am 27. Mai 2024 hörte der Untersuchungsausschuss NSU II/Rechtsextremismus zwei Sachverständige zum Umgang mit Betroffenen der Straftaten des NSU, deren Anhörung ursprünglich in der Sitzung am 8. April 2024 stattfinden sollte.

Für die Arbeit des Ausschusses ist auch der behördliche Umgang mit Betroffenen und Hinterbliebenen der NSU-Straftaten von Bedeutung. Dazu wurde zum einen die Sachverständige Heike Kleffner gehört, die als Geschäftsführerin des Verbands der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e. V. umfangreich zu dem behördlichen Umgang mit Betroffenen (rechtsextremer) Gewalttaten und den Rechten von Betroffenen ausführte. Drüber hinaus berichtete die Sachverständige Prof. Barbara John dem Ausschuss auch über den Umgang der Behörden mit den Hinterbliebenen von Mehmet Turgut während und nach den polizeilichen Ermittlungen. Die Ombudsfrau der Bundesregierung für die Opfer und Hinterbliebenen des NSU schilderte sie, mit welchen Herausforderungen sich die Betroffenen bis heute konfrontiert sehen.

In der kommenden Sitzung am Montag, 3. Juni 2024, setzt der Ausschuss seine Beweisaufnahme mit der Vernehmung von zwei Zeugen zum Nordkreuz-Komplex fort. Dazu sind zwei Bundesanwälte geladen, die am Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts gegen die Nordkreuz-Beteiligten Haik J. und Jan Hendrik H. mitgearbeitet haben.

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