In seinen Sitzungen am 6. und 13. März 2023 hat der Ausschuss die Zeugenvernehmungen fortgesetzt und weitere Beweisbeschlüsse gefasst.
In der 21. Sitzung hat der Ausschuss den ehemaligen Mitarbeiter des Thüringer Verfassungsschutzes No. Wi. vernommen, der bereits vor zahlreichen anderen NSU-Untersuchungsausschüssen als Zeuge aussagte – darunter auch im Bundestag.
In der 23. Sitzung folgte dann die erneute Vernehmung zweier Polizeibeamter der damaligen BAO „Trio M‑V“, die nach der Selbstenttarnung des NSU-Trios eingerichtet worden war. Ein Zeuge wurde bereits im NSU-Untersuchungsausschuss der 7. Wahlperiode zu seiner Arbeit in der mit der Aufklärung des Mordes an Mehmet Turgut befassten SOKO „Kormoran“ vernommen. Diesmal ging es um seine Tätigkeit in der BAO (Einsatzabschnitt „Kormoran“). Der weitere Zeuge war im BAO-Einsatzabschnitt „Folgemaßnahmen“ tätig. Abgearbeitet wurden diejenigen Fragen, die anlässlich seiner ersten Vernehmung am 24. Oktober 2022 nicht gestellt werden konnten.
Darüber hinaus hat der Ausschuss weitere Beweisbeschlüsse gefasst, u. a. zu der Gruppierung „Combat 18“. Die Beweisanträge seitens der AfD-Fraktion betreffend die Vernehmung der Beate Zschäpe und des Holger Gerlach hat der Untersuchungsausschuss dagegen abgelehnt.
Der Ausschuss setzt die Beweisaufnahme am 24. April 2023 fort.