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Untersuchungsausschuss "NSU II/Rechtsextremismus" setzt die Beweisaufnahme mit der Vernehmung von zwei Ermittlern fort

Symbolbild Untersuchungsausschuss © Landtag MV

In seiner 66. Sitzung am 24. Juni 2024 vernahm der Untersuchungsausschuss NSU II/Rechtsextremismus zwei Polizeibeamte, die zum einen auf Bundesebene und zum anderen auf Landesebene mit den Ermittlungen im Nordkreuz-Komplex befasst waren.

Der erste Zeuge leitete im Auftrag des Generalbundesanwaltes die Ermittlungen im Bundeskriminalamt zu den Beschuldigten Haik J. und Jan Hendrik H. und arbeitete dabei mit den Behörden in Mecklenburg-Vorpommern zusammen. Der zweite Zeuge zeichnete als damaliger Leiter des Dezernats 32 im LKA M-V für die Ermittlungsunterstützung des BKA in dem genannten Verfahren verantwortlich.

Am kommenden Montag, den 1. Juli 2024, setzt der Untersuchungsausschuss die Beweisaufnahme mit der Vernehmung von zwei weiteren Zeugen fort. Vernommen wird einerseits der ehemalige Direktor des Landeskriminalamts M-V, Ingolf Mager. Zudem wird ein weiterer BKA-Beamter befragt, der ebenfalls in die Ermittlungen gegen die beiden Beschuldigten H. und J. eingebunden war.

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