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Untersuchungsausschuss "NSU II/Rechtsextremismus" vernahm zwei Bundesanwälte

Symbolbild Untersuchungsausschuss © Landtag MV

Am 3. Juni 2024 vernahm der Untersuchungsausschuss NSU II/Rechtsextremismus in seiner 64. Sitzung zwei Bundesanwälte, die im Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts (GBA) gegen zwei Nordkreuz-Mitglieder tätig waren.

Beide Zeugen arbeiteten als Bundesanwälte beim Bundesgerichtshof im genannten Ermittlungsverfahren gegen Haik J. und Jan Hendrik H. aus Mecklenburg-Vorpommern im Nordkreuz-Komplex. Sie gaben dem Ausschuss Auskunft über Ausgangspunkt sowie Ablauf des Ermittlungsverfahrens und begründeten, warum keine weiteren, ebenfalls im Nordkreuz-Netzwerk beteiligten Personen mit in das Verfahren übernommen worden sind. Darüber hinaus führten sie Gründe an, die den GBA letztendlich zu einer Einstellung des Verfahrens bewegten.

Die Beweisaufnahme wird in der kommenden Sitzung am Montag, 24. Juni 2024, mit der Vernehmung weiterer Zeugen zum Nordkreuz-Komplex fortgesetzt. Vernommen wird zum einen ein BKA-Beamter, der maßgeblich an den Ermittlungen des Bundeskriminalamts im Auftrag des GBA. im oben genannten Verfahren beteiligt war. Zum anderen vernimmt der Ausschuss den ehemaligen Leiter des für die Ermittlungen zum Rechtsextremismus zuständigen Dezernats 32 im LKA M-V. Er sagte bereits als Zeuge im NSU-Komplex aus, da er ebenfalls als Teil der BAO „TRIO M-V“ an den Ermittlungen nach der Selbstenttarnung des NSU-Kerntrios im LKA M-V beteiligt gewesen ist.

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