In den vergangenen Sitzungen im Februar und März setzte der Parlamentarische Untersuchungsausschuss die Beweisaufnahme mit insgesamt fünf Zeugenvernehmungen fort.
In seiner 53. Sitzung am 19. Februar 2024 sowie seiner 55. Sitzung am 26. Februar 2024 hat der Untersuchungsausschuss drei Mitarbeiter des Landesamts für Verfassungsschutz vernommen – darunter auch den ehemaligen Referatsleiter für Rechtsextremismus und stellvertretenden Abteilungsleiter Mi. Fl., der bereits zum dritten Mal vor dem Ausschuss als Zeuge aussagte. Die Zeugenvernehmungen konzentrierten sich dabei auf den NSU-Komplex.
Auch in der darauffolgenden 57. Sitzung am 4. März vernahm der PUA NSU II/Rechtsextremismus einen Mitarbeiter des Landesverfassungsschutzes, der Ende der 90er-Jahre als Quellenführer tätig war und u. a. Angaben zur damaligen NPD machen konnte. Zudem folgte die Zeugenvernehmung eines weiteren ehemaligen Szeneangehörigen zur rechtsextremistischen Szene und zum möglichen Unterstützungsumfeld des NSU.
Der Untersuchungsausschuss setzt seine Arbeit nach den Osterferien in der Sitzung am 8. April mit der Anhörung von zwei Sachverständigen zum behördlichen Umgang mit Betroffenen fort.