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Vierundfünfzigste Sitzung des Ausschusses für Inneres, Bau und Digitalisierung

Symbolbild Innenausschuss © Landtag MV

Die Sitzung des Innenausschusses am 30. November 2023 begann mit der Beratung der Unterrichtung durch den Landesrechnungshof – Jahresbericht des Landesrechnungshofes 2023 (Teil 1), Landesfinanzbericht 2023 (Drucksache 8/2683). Der Landesrechnungshof gab einen Überblick über die den Geschäftsbereich des Innenministeriums berührenden Themen und beantwortete die Fragen der Ausschussmitglieder zum Bericht. Danach erfolgte die abschließende Beratung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern (Drucksache 8/2759). Der Ausschuss empfahl dem Landtag einvernehmlich die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes. Die Beschlussempfehlung und den Bericht können Sie hier einsehen. Im Anschluss daran beriet der Innenausschuss den Gesetzentwurf der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Öffnungszeitengesetz – ÖffZG M-V) auf Drucksache 8/2708 und erarbeitete seine mitberatende Stellungnahme. Auf Antrag der Fraktion der FDP beriet der Ausschuss sodann im Rahmen der Selbstbefassung nochmals zu einigen den Haushalt 2024/2025 betreffenden Themen. Abschließend berichtete das Innenministerium auf Antrag der Fraktion der CDU zu den „direkten und indirekten Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 15. November 2023 (Az. 2 BvF 1/22) zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 auf den Haushalt 2024/2025 und die Mittelfristige Finanzplanung 2023 bis 2028 und auf den Haushalt 2022/2023“.

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