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Zehnte Sitzung des Ausschusses für Inneres, Bau und Digitalisierung - Informationsbesuch in Schwerin-Görries

Symbolbild Innenausschuss © Landtag MV

In seiner 10. Sitzung am 2. Mai 2022 besuchte der Ausschuss für Inneres, Bau und Digitalisierung die zentrale Erfassungsstelle des Landes für ukrainische Kriegsflüchtlinge in Schwerin-Görries und informierte sich über die örtlichen Gegebenheiten und den Ablauf der Erfassungen und Registrierungen.

Die Erfassungsstelle habe am 4. April 2022 ihre Arbeit aufgenommen und gewährleiste als Unterstützung der Landkreise und kreisfreien Städte eine Erfassung der Menschen in das ausländerrechtliche System. Dies sei eine Voraussetzung für den Erhalt des Aufenthaltstitels nach § 24 Aufenthaltsgesetz. Den Transfer der Kriegsflüchtlinge aus den Gemeinden und Städten im Land nach Schwerin-Görries werde durch den Landeskrisenstab zusammen mit den Landkreisen und kreisfreien Städten organisiert. Es kämen täglich zwei Busse an. Den angereisten Menschen stehe in einer Halle ein Aufenthaltsbereich mit Spielgelegenheiten für die Kinder zur Verfügung. Zudem würden Getränke und Speisen gereicht. Von der Aufenthaltshalle würden dann immer fünf bis sechs Personen gruppenweise in das Registrierungsgebäude gebracht. Dort seien parallel sechs Personalisierungs- und Erfassungskomponenten eingerichtet worden, mit denen täglich bis zu 100 Personen registriert würden. Dabei würden die Daten erfasst, Fotos gefertigt und Fingerabdrücke genommen. Die Erfassung dauere pro Person etwa eine halbe Stunde. Als Ergebnis werde eine vorläufige Fiktionsbescheinigung ausgestellt, mit welcher bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis gestellt werden könne. Die jeweilige Ausländerbehörde stelle dann die endgültige Fiktionsbescheinigung aus. Sofern nicht alle angereisten Personen am selben Tag erfasst werden könnten, bestehe die Möglichkeit einer Übernachtung vor Ort für bis zu 200 Personen. Die Menschen aus der Ukraine erhielten den Status „Kriegsflüchtlinge“, was rechtlich anders zu beurteilen sei als Asyl.

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