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Zwanzigste Sitzung des Ausschusses für Inneres, Bau und Digitalisierung

Symbolbild Innenausschuss © Landtag MV

Am 29. September 2022 führte der Innenausschuss eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes“ (Drucksache 8/737) durch. Die Absenkung des Wahlalters für Landtagswahlen auf 16 Jahre wurde mit Ausnahme eines Anzuhörenden von allen sehr begrüßt und als zielführend empfunden. Prof. Dr. Hermann Heußner (Hochschule Osnabrück) hielt diese sogar für verfassungsrechtlich geboten. Heinz-Peter Meidinger (Präsident des Deutschen Lehrerverbandes) bezweifelte hingegen, dass durch die Herabsetzung des Wahlalters das Hauptziel einer stärkeren und umfassenden Partizipation von Jugendlichen an demokratischen Prozessen erreicht werden könne. Die meisten Anzuhörenden nahmen jedoch an, dass das Interesse an Politik bereits durch die Möglichkeit, an der Wahl teilnehmen zu dürfen, steige. Zudem fördere eine frühzeitige Teilnahme an Wahlen es, sich auch zukünftig an Wahlen zu beteiligen. Es bestand Einigkeit, dass die Absenkung des Wahlalters von schulischen und außerschulischen Angeboten der politischen Bildung begleitet werden müsse, um das politische Wissen und das Interesse der Jugendlichen zu stärken.

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