In seiner 52. Sitzung hat der Innenausschuss eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern (Drucksache 8/2759) durchgeführt. Teilgenommen haben Vertreter des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern e. V., des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern e. V., des Landkreises Ludwigslust-Parchim, des Landkreises Vorpommern-Greifswald und der Stadt Boizenburg/Elbe. Insgesamt wurde der Gesetzentwurf in weiten Teilen begrüßt und ein schnellstmögliches In-Kraft-Treten erbeten, damit die kommunale Ebene ihre Haushalte verbindlich aufstellen kann. Das Wortprotokoll der Anhörung finden Sie hier (PDF - 1,7 MB).
Im Anschluss an die öffentliche Anhörung führte der Innenausschuss eine weitere Sitzung durch. In dieser beriet der Ausschuss den Gesetzentwurf der Landesregierung – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kommunalen Versorgungsverbandsgesetzes (Drucksache 8/2591) abschließend und erarbeitete seine Beschlussempfehlung an den Landtag, welche Sie hier abrufen können. Zudem beriet der Ausschuss den Gesetzentwurf der Landesregierung „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kommunalen Standarderprobungsgesetzes“ auf Drucksache 8/2590 und die Unterrichtung durch die Landesregierung „Dritter Abschlussbericht der Landesregierung zum Kommunalen Standarderprobungsgesetz 2018 bis 2023“ auf Drucksache 8/2643 abschließend und erarbeitete seine Stellungnahme als Mitberater an den Rechtsausschuss. Im Anschluss daran wertete der Innenausschuss seine zuvor durchgeführte öffentliche Anhörung aus. In diesem Zusammenhang wurde auch die Möglichkeit genutzt, Fragen an das Innenministerium zu stellen. Das Innenministerium bezog unter andrem zur Frage Stellung, ob das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 15. November 2023 (Az. 2 BvF 1/22) zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 auf den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern (Drucksache 8/2759) Auswirkungen hat. Dieses hat das Ministerium verneint. Danach erfolgte die Beratung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Öffnungszeitengesetz – ÖffZG M-V) auf Drucksache 8/2708. Das Wirtschaftsministerium führte in den Gesetzentwurf ein und ermöglichte es den Ausschussmitgliedern, Fragen zu stellen. Auf Antrag der Fraktion der AfD berichtete das Innenministerium sodann zu den Plänen zur Umstellung des Auszahlungssystems von Leistungen an Asylbewerber in Form von Bezahlkarten und zum Beratungsstand der Länder sowie auf Antrag der Fraktion der CDU zu den Bombendrohungen und angedrohten Gewalttaten gegen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern, zum Stand der Ermittlungen, möglichen Tätern und Tatmotiven und zu den Maßnahmen der Landesregierung zum Schutz von Schulen und Einrichtungen im Bereich der Kinderbetreuung.