In seiner 22. Sitzung hat der Innenausschuss den Gesetzentwurf der Landesregierung „Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes“ (Drucksache 8/737) abschließend beraten und beschlossen, dem Landtag die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes zu empfehlen. Damit sprach sich eine Mehrheit der Ausschussmitglieder dafür aus, dass Jugendliche ab 16 Jahren den Landtag von Mecklenburg-Vorpommern wählen dürfen.
Danach beriet der Ausschuss die Unterrichtung durch den Landesrechnungshof „Jahresbericht des Landesrechnungshofes 2022 (Teil 1) - Landesfinanzbericht 2022“ auf Drucksache 8/1246 abschließend und nahm diese zur Kenntnis. Zudem erfolgte die Beratung der Unterrichtung durch den Landesrechnungshof „Sonderbericht MV-Schutzfonds“ (Drucksache 8/1134).
Im Anschluss daran klärte der Innenausschuss Verfahrensfragen zur Beratung der Gesetzentwürfe der Landesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der IT-Landschaft in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern“ (Drucksache 8/1346) sowie „Entwurf eines Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie ab dem Jahr 2023“ (Drucksache 8/1402). Zum ersten Gesetzentwurf beschloss der Ausschuss, eine öffentliche Anhörung durchzuführen. Hinsichtlich des weiteren Gesetzentwurfes sollen die kommunalen Spitzenverbände schriftlich angehört werden.
Außerdem beriet der Ausschuss die Gesetzentwürfe der Landesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechtsausführungsgesetzes und weiterer Gesetze zur Anpassung an das Betreuungsrecht des Bundes“ (Drucksache 8/1253) und „Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2022 und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Drucksache 8/1344) als Mitberater.
Des Weiteren berichtete das Innenministerium zum „Stand des Klageverfahrens nach dem Informationsfreiheitsgesetz auf Herausgabe des Abschlussberichts der Unabhängigen Kommission zur Untersuchung der Spezialeinheiten des Landeskriminalamtes“ sowie auf Antrag der Fraktion der AfD zu „einem syrischen Tatverdächtigen in Greifswald“.
Abschließend beschloss der Ausschuss auf Antrag der Fraktion der CDU, zum Thema „Situation der Bauwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern“ ein Expertengespräch durchzuführen.