Der Sozialausschuss wird sich am 24. September 2025 in einer öffentlichen Anhörung mit dem Entwurf der Landesregierung für ein neues Einrichtungsqualitätsgesetz befassen. Dieses umfasst vor allem die Regelungen zur Organisation und Kontrolle von sozialen Einrichtungen (v.a. sozialen Wohnungseinrichtungen) sowie Regelungen hinsichtlich der Zuständigkeitsverteilung. Zu dem fachlichen Austausch im Rahmen des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens zu dieser Neuregelung sind dreizehn Sachverständige geladen worden.
Eingeladen wurden im Einzelnen die Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz und Palliativmedizin Mecklenburg-Vorpommern e. V. (LAG Hospiz Mecklenburg-Vorpommern), der bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. - Landesgruppe - Landesgeschäftsstelle Mecklenburg-Vorpommern, die DRK Pflegeeinrichtungen M-V gGmbH, die Diakonie Mecklenburg-Vorpommern - Diakonisches Werk Mecklenburg-Vorpommern e. V., der VDEK - Verband der Ersatzkassen e. V. - Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern, die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern e. V., der DBfK - Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe Nordost e.V., der Kommunaler Arbeitgeberverband Mecklenburg-Vorpommern e.V., die SELBSTHILFE Mecklenburg-Vorpommern e.V., das Pflegebienchen - Bad Doberan, der Landesseniorenbeirat Mecklenburg-Vorpommern e.V., der Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern e.V. und der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Es ist möglich, die Anhörung als Zuschauer im Demmler-Saal zu verfolgen. Der Zugang erfolgt über den Besuchereingang am Stadtportal des Schlosses. Für den Besuch ist ein gültiger Personalausweis erforderlich.