In der 13. Sitzung des Rechtsausschusses am 25. Mai 2022 nahm die Justizministerin Jacqueline Bernhardt Stellung zu Fragen der Abgeordneten im Rahmen der Haushaltsplanung der Jahre 2022/2023, insbesondere zu den Themen Gerichtsvollzieherwesen, Justizvollzugseinrichtungen sowie personelle und sachliche Ausstattung von Gerichten und Staatsanwaltschaften.
Außerdem erklärte die Justizministerin die Vorgehensweise des Justizministeriums als Stiftungsaufsicht für die „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ – hier ist gerade ein Untersuchungsausschuss vom Landtag eingesetzt worden. Dabei wurden rechtliche Fragen um die Möglichkeit einer Auflösung der Stiftung zum Ausdruck gebracht.
Danach informierte die Präsidentin des Landesverfassungsgerichts Monika Köster-Flachsmeyer über die beim Landesverfassungsgericht anfallenden Kosten und deren Abbildung im Einzelplan des Landesverfassungsgerichts, ebenfalls einer Anlage zum Haushalt 2022/2023. Aufgrund der ehrenamtlichen Tätigkeit der Richterinnen und Richter entsteht hier der Schwerpunkt der Kosten im administrativen Bereich. Der Ausschuss erarbeitete zu diesem Entwurf eine mitberatende Stellungnahme.
Der Vorsitzende Michael Noetzel trug seine Auffassung als Berichterstatter betreffend zweier Wahlprüfungsangelegenheiten vor, in denen beanstandet wurde, dass den Einspruchsführern am 26. September 2021 der Zutritt zum Wahllokal verweigert wurde. Grund hierfür war, dass sie keine Mund-Nasen-Bedeckung trugen. Im Anschluss wurde einstimmig über die Beschlussempfehlungen abgestimmt, die nun den Landtag erreichen.
Der Rechtsausschuss beschloss einstimmig, eine Stellungnahme zum Organstreitverfahren der Fraktion der CDU gegen den Landtag Mecklenburg-Vorpommern zu empfehlen. Gegenstand des Verfahrens ist die Feststellung, dass die Annahme des Änderungsantrags mit dem die Anzahl der Mitglieder des zweiten Untersuchungsausschusses von 13 (Antrag) auf 9 (Änderungsantrag) abgesenkt wurde, gegen die Verfassung des Landes verstoßen habe. Aufgrund der Änderung ist die Fraktion der CDU im Ausschuss nur noch mit einem anstelle von zwei Abgeordneten vertreten.
Das Justizministerium berichtete über die Zielsetzung und Umsetzung der Möglichkeit Strafgefangenen Ausgang zu gewähren. Hauptzielrichtung sei die Resozialisierung. Die Umsetzung dieser Resozialisierung erfolge in einem Prozess, der zu Beginn begleitenden Ausgang vorsieht, jedoch die eigenverantwortliche Wahrnehmung dieser Möglichkeit anstrebt. Je nach Einzelfall werde die konkrete Vorgehensweise entschieden. Zu drei Fällen, in denen Strafgefangene nicht in die Justizvollzugsanstalt zurückgekehrt waren, wurden Details mitgeteilt. Die Einzelfälle wurden anschließend ins Verhältnis gesetzt zur überwiegenden Mehrheit der Strafgefangenen, bei denen der Ausgang entsprechend den getroffenen Vereinbarungen erfolgt.
Hier berichtet der Vorsitzende über die Sitzung: https://www.facebook.com/LandtagMV/videos/300173512317292