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Nachbericht der 87. Sitzung des Rechtsausschuss

© Landtag M-V

In der öffentlichen 87. Sitzung des Rechtsausschusses unter der Leitung des Vorsitzenden Michael Noetzel (Die Linke) äußerten Sachverständige der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Greifswald sowie der Rechtsanwaltskammer MV und Notarkammer MV dem Ausschuss ihre Meinungen zum Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes.

Prof. Dr. Claus Dieter Classen, der als ehemaliger Dekanatsleiter schon an der Erstellung des Gesetzesentwurfes beteiligt war, nahm als Vertreter des derzeitigen Dekans der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät, Prof. Dr. Stefan Harrendorf, an der Anhörung teil. Er erklärte, dass er zufrieden mit dem Entwurf sei und hoffe, dass dieser in der vorliegenden Form beschlossen werde. Denn die Anerkennung eines Bachelor-Abschlusses für Studierende, die das erste Staatsexamen nicht bestehen, mindere den enormen Leistungsdruck für Jura-Studenten und fördere zugleich die Konkurrenzfähigkeit Mecklenburg-Vorpommerns, da andere Bundesländer den gleichen Weg beschritten. Die Stellungnahme finden Sie hier (PDF - 113 KB)

Die Rechtsanwältin Susanne Wanagas (Geschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer MV) hob zusätzlich den Rückgang der Anwaltszahlen sowie den hohen Altersdurchschnitt innerhalb der Anwaltskammer hervor. Gleichzeitig steige die Nachfrage nach einer anwaltlichen Beratung, weshalb die Anerkennung eines Bachelors die psychologische Hürde senke, da Studierende nicht mit leeren Händen dastünden und somit die Attraktivität des Jura-Studiums gesteigert werde. Die Stellungnahme finden Sie hier (PDF - 429 KB)

Zusätzlich wurde auch eine schriftliche Stellungnahme (PDF - 137 KB) der juristischen Fachschaft vorgelegt.

Auch Notarassessor Merlin Eufinger, Geschäftsführer der Notarkammer MV, begrüßte den Gesetzesentwurf, der eine mentale Entlastung im Vorfeld des ersten Staatsexamens bedeute und die Wettbewerbsfähigkeit von MV erhöhe. Die Stellungnahme finden Sie hier (PDF - 478 KB).

Im Anschluss nahmen die Abgeordneten die Möglichkeit wahr, Nachfragen an die Sachverständigen zu stellen, wobei es insbesondere um die Frage der Benotung im Jura-Studium ging, die sich aufgrund der wachsenden Bedeutung von Künstlicher Intelligenz im Wandel befindet.

Abschließend beschloss der Ausschuss, die Stellungnahmen in der nächsten Sitzung auszuwerten und in der darauffolgenden Sitzung eine Beschlussempfehlung zu erarbeiten.

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