In der 17. Sitzung des Rechtsausschusses am 22. Juni 2022 wurde unter der Leitung des stellv. Vorsitzenden Prof. Dr. Robert Northoff darüber beraten, ob der Landtag Stellungnahmen zu Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern abgeben solle. Dabei handelt es sich um ein Organstreitverfahren der Fraktion der CDU gegen den Landtag Mecklenburg-Vorpommern und eine kommunale Verfassungsbeschwerde der Landeshauptstadt Schwerin und der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Hinsichtlich beider Verfahren hatte das Landesverfassungsgericht dem Landtag die Möglichkeit der Stellungnahme eingeräumt.
In dem Organstreitverfahren wendet sich die CDU, wie bereits in einem Organstreitverfahren betreffend den zweiten Untersuchungsausschuss, gegen die durch den Landtag beschlossene Besetzung des dritten Untersuchungsausschusses. Von den Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP war ein Antrag zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses mit 13 Abgeordneten gestellt worden. Aufgrund der Annahme eines Änderungsantrags seitens der Fraktionen SPD und DIE LINKE, wurde schließlich die Einsetzung des Untersuchungsausschusses mit 9 Abgeordneten beschlossen, weswegen auf die CDU nur ein Abgeordneter anstelle von zwei Abgeordneten entfällt.
In der kommunalen Verfassungsbeschwerde rügen die Landeshauptstadt Schwerin und die Hanse- und Universitätsstadt Rostock die Verletzung des Konnexitätsprinzips aus Art. 72 LVerf MV. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) des Bundes sind Leistungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe neugestaltet worden. Die Beschwerdeführerinnen sind als kreisfreie Städte Träger der öffentlichen Jugendhilfe und damit für die Erbringung dieser Leistungen zuständig. Laut den Beschwerdeführerinnen ist ein Ausgleich der durch das KJSG verursachten finanziellen Mehrbelastungen nicht erfolgt. Ein solcher Ausgleich sei jedoch durch das landesverfassungsrechtlich verankerte Konnexitätsprinzip abgesichert.
Im Ergebnis hat der Rechtsausschuss einstimmig beschlossen bezüglich beider Verfahren eine Stellungnahme seitens des Landtags zu empfehlen. Diese Empfehlung wird nun an die Präsidentin des Landtags zur Besprechung im Ältestenrat weitergeleitet.
In einem weiteren Tagesordnungspunkt wurde die Justizministerin Jacqueline Bernhardt um Stellungnahme hinsichtlich der aktuellen Tätigkeit des Justizministeriums als Stiftungsaufsicht der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV gebeten.