In der 23. Sitzung des Rechtsauschusses am 26. Oktober 2022 wurde die Änderung des Landes-und Kommunalwahlgesetzes thematisiert. Hierbei ging es um die Senkung des Wahlalters für Landtagswahlen von bisher 18 Jahren auf 16 Jahre. Die Ausschussmitglieder sprachen sich mehrheitlich für eine Senkung des Wahlalters aus.
Justizministerin Jacqueline Bernhardt informierte den Ausschuss über die geplante Änderung des Juristenausbildungsgesetzes. Hierbei stehe die Schaffung der Rahmenbedingungen für ein Teilzeit-Referendariat, bereits ab Januar 2023, im Fokus, um das Rechtsreferendariat künftig familienfreundlicher zu gestalten. Auch eine Verkürzung des universitären Schwerpunktbereich-Studiums sei vorgesehen.
Zum Entwurf eines Gesetzes über die allgemeine Beeidigung von Übersetzenden sowie zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes wertete der Ausschuss die Stellungnahmen aus der Verbandsanhörung des Justizministeriums aus. Hierbei wurde unter anderem rege über die sprachlichen Anpassungen von Berufsbezeichnungen im Gesetzentwurf diskutiert. Dabei spielte eine Rolle die Partizipform „Übersetzende“ für Übersetzerinnen und Übersetzer. Auch dieses Gesetz muss zum 01.01.2023 in Kraft treten, da sich das Bundesrecht ändert. Aus Sicht der Landesregierung steht sie selbst zwischen den Anforderungen, die das Land an die eigene Gesetzgebung stellt und der nicht gegenderten Form des Bundesgesetzes.
Des Weiteren befasste sich der Ausschuss mit dem Landesfinanzbericht 2022 und einem Organstreitverfahren.