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24. Sitzung des Rechtsausschusses – Öffentliche Anhörung zum Juristenausbildungsgesetz

Drucksache 8/1345

In der 24. Sitzung des Rechtsausschusses am 2. November 2022 unter der Leitung des Vorsitzenden Michael Noetzel wurden Sachverständige zum Gesetzentwurf angehört.

Die geplanten Gesetzesänderungen seien überwiegend begrüßenswert. Allerdings seien sie in Bezug auf einen Wechsel in die Teilzeit bis spätestens zum 15. Ausbildungsmonat – so ein Teil der Sachverständigen - nicht flexibel genug. Das wurde von dem für Ausbildungsfragen zuständigen Oberlandesgericht anders gesehen. Als Alternative wurde seitens einiger Sachverständigen vorgeschlagen, den Zeitraum über den 15. Monat hinaus zu verlängern oder auf die Regelung ganz zu verzichten. Auch sei es wichtig, die Teilzeitmöglichkeit auf alle Bereiche des Vorbereitungsdienstes inhaltlich zu erstrecken.

Des Weiteren wurden die finanziellen Auswirkungen bei einem Wechsel in Teilzeit kritisiert. Eine Kürzung der Ausbildungsvergütung führe bei den Antragstellern zusätzlich zu den bereits vorhandenen Mehrbedarfen zu einem erhöhten finanziellen Druck und führe unwahrscheinlich zu besseren Noten. Dafür spreche allerdings der „Teilzeitfaktor“ – auch eine Ausbildungsvergütung müsse bei der Verkürzung der Zeit in der Ausbildung angepasst, also abgesenkt werden. In Bezug auf die Angleichung des Umfangs des Schwerpunktbereichsstudiums an der Universität wurde die Öffnung der Seminarwochenstunden kritisiert. Hier müsse innerhalb einer kürzeren Zeit dieselbe Menge an Inhalten bearbeitet werden. In diesem Zusammenhang sprach sich eine Sachverständige auch für die einheitliche Festlegung der Wochenstunden und die Vergleichbarkeit von Prüfungsleistungen für alle Schwerpunktbereiche aus.

Dokumente zur Anhörung

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