In der 26. Sitzung des Rechtsauschusses am 23. November 2022 unter der Leitung des Vorsitzenden Michael Noetzel wurde über die Gesetzentwürfe über die allgemeine Beeidigung von Übersetzenden sowie zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes und zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern abgestimmt. Bezüglich der Juristenausbildung hat es einen Entschließungsantrag bezüglich der Wiedereinführung eines vollwertigen juristischen Studiums an der Universität Rostock gegeben, der jedoch im Ausschuss keine Mehrheit erzielen konnte.
Des Weiteren hat der Rechtsausschuss in zwei Wahlprüfungsverfahren einstimmig über die Beschlussempfehlungen abgestimmt, die nun den Landtag erreichen werden. Anknüpfend an die 25. Sitzung, in der Vertreter des Finanz- und Justizministeriums sowie des Landesrechnungshofes zum Sonderbericht MV-Schutzfonds gehört wurden, erarbeitete der Ausschuss eine mitberatende Stellungnahme.
Fortführend beschäftigte sich der Ausschuss mit dem Gesetzentwurf zum Betreuungsrechtsausführungsgesetz, zu welchem Kritik von den kommunalen Spitzenverbänden geäußert wurde. Der Gesetzentwurf wird in der 27. Sitzung am kommenden Mittwoch abschließend beraten, nachdem der mitberatende Sozialausschuss eine Fristverlängerung erwirkt hatte.
Die Justizministerin Jacqueline Bernhardt berichtete über die Ergebnisse der Herbstkonferenz der Justizminister und Justizministerinnen. Auf der Tagesordnung stand unter anderem das Thema „Stärkung des Rechtsstaats als Gemeinschaftsaufgabe“. Hier ging es um die Verstetigung des Paktes für den Rechtsstaat und um einen neuen Digitalpakt für die Justiz, für den von den Ländern u. a. eine strukturelle Förderung in Höhe von 350 Millionen Euro gefordert wurde. Des Weiteren ging es auch um einen besseren Mieterschutz hinsichtlich der Schließung von Schutzlücken im Wohnraummietrecht, die Strafbefreiung wegen Fahrens ohne Fahrschein und die Vorratsdatenspeicherung.
Zuletzt führte die Ministerin zum Stand der Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Brand in einer Flüchtlingsunterkunft in Groß Strömkendorf aus. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft habe es sich bei der Tat am 19. Oktober 2022 um die Brandstiftung eines 32-jährigen Feuerwehrmannes gehandelt, der sich derzeit in Untersuchungshaft befinde. Für ihn gelte die Unschuldsvermutung. Sie bedanke sich bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft. In diesem Zusammenhang würden die Ermittlungen dafürsprechen, dass dem Täter eine ganze Brandserie zuzuordnen sei. Infolge des Brandes in Groß Strömkendorf sei ein Schaden in Millionenhöhe entstanden. Hinsichtlich eines möglichen politischen Motives für die Tat werde derzeit weiterhin in alle Richtungen ermittelt.