Bevor sich der 2. Parlamentarische Untersuchungsausschuss in die parlamentarische Sommerpause verabschiedete, fand noch eine Zeugenvernehmung und im Anschluss daran eine nichtöffentliche Sitzung am 1. Juli 2024 statt.
Vor dem Untersuchungsausschuss waren drei Zeugen geladen. Der Ausschuss vernahm einen Abteilungsleiter aus dem Sozialministerium, einen ehemaligen Verwaltungsdirektor der Universitätsmedizin Greifswald und eine ehemalige Geschäftsführerin des Hanseklinikums Stralsund. Den Schwerpunkt der Befragungen bildeten zwei Themenkomplexe. Zum einen ging es um die Verlagerung der Neonatologie und die Übertragung der Frauenklinik der Universitätsmedizin Rostock in das Südstadtklinikum. Der Zeuge aus dem Sozialministerium wurde in diesem Zusammenhang u.a. über den Entstehungsprozess des Kooperationsvertrages sowie die Auswirkungen dieser Entscheidungen auf die Krankenhauspläne des Landes Mecklenburg-Vorpommern befragt. Den zweiten inhaltlichen Schwerpunkt der Befragung bildete die Verlagerung der Psychiatrie der Universitätsmedizin Greifswald in das Hanseklinikum Stralsund. Hierbei ging es u.a. darum, inwieweit der Kooperationsvertrag zwischen Greifswald und Stralsund umgesetzt worden ist.
In der sich anschließenden nichtöffentlichen Sitzung verständigte sich der Ausschuss über den Umgang mit der Nichterteilung einer Aussagegenehmigung für den Zeugen Prof. Dr. Crusius. Ferner informierte der Vorsitzende die Mitglieder über eine Aktenlieferung durch die Universität Rostock. Schließlich verzichteten die Fraktionen der SPD und Die Linke auf einen Beweisbeschluss, da der benannte Zeuge bereits verschieden ist.
Die nächste Zeugenvernehmung des 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses ist für den 9. September 2024, 10:00 Uhr, Konferenzraum 479, Schloss Schwerin geplant.
Interessierte Zuhörer können sich gerne über das Ausschusssekretariat anmelden: pu2wp8@landtag-mv.de