In seiner Zeugenvernehmung am 27. Oktober 2025 hat der 2. Parlamentarische Untersuchungsausschuss drei ehemalige bzw. auch aktuell noch dort tätige Mitarbeiter des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten des Landes Mecklenburg-Vorpommern befragt. Beweisthema waren unter anderem die Bauplanung und -realisierung des Neubaus des Zentralgebäudes für die Universitätsmedizin Greifswald sowie die baulichen Entwicklungsplanung der Universitätsmedizin Rostock und deren faktische Umsetzung, insbesondere bei der Planung und Errichtung des Gebäudes Zentrale Medizinische Funktionen. Der aktuell dort noch tätige Zeuge, inzwischen Abteilungsleiter, ist auch zur Zusammenarbeit und zum Kooperationsvertrag zwischen dem Universitätsklinikum Greifswald und dem Klinikum Karlsburg vernommen worden. Da die Vernehmung umfangreich verlief und noch Fragen der Ausschussmitglieder offenblieben, wird der Zeuge zur Fortsetzung der Befragung für den 24. November 2025 erneut geladen.
In der sich anschließenden 69. nichtöffentlichen Sitzung beschloss der 2. Parlamentarische Untersuchungsausschuss zunächst förmlich die Fortsetzung der Vernehmung des vorgenannten Zeugen in der nächsten Sitzung. Des Weiteren hat sich der Ausschuss darüber verständigt, wie er mit der unvollständigen Beweismittellieferung durch die Universitätsmedizin Greifswald, der Oberbürgermeisterin der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sowie der Bürgerschaft Rostock umgehen bzw. welche Maßnahmen er nun in die Wege leiten wird. In Bezug auf die Bürgerschaft hat der Ausschuss nunmehr ein Ausschussmitglied mit der Vorprüfung der Beweiserheblichkeit der Unterlagen vor Ort beauftragt.
Für die nächste Zeugenvernehmung des 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 17. November 2025, 10:00 Uhr im Schloss Schwerin, Raum 479, können Sie sich gerne als Zuhörer im Ausschusssekretariat via pu2wp8@landtag-mv.de oder telefonisch unter 0385/525-1641/1642 anmelden.