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38. Sitzung des Rechtsausschusses - Öffentliche Anhörung zum Thema "Lebensmittelverschwendung entgegentreten"

Symbolbild Rechtsausschuss © Landtag MV

Drucksache 8/1752 (neu)

Am 7. Juni 2023 hat der Ausschuss eine öffentliche Anhörung zum Antrag der Fraktionen der FDP und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN durchgeführt. Unter dem Titel „Lebensmittelverschwendung entgegentreten“ hatten sich diese für Versuche eingesetzt, das Containern oder Mülltauchen durch den Anschluss an eine – zwischenzeitlich gescheiterte – Hamburger Initiative zu legalisieren.

Die Sachverständige Frau Rechtsanwältin Verina Speckin kam zu dem Ergebnis, dass hier kein Gesetzgeber aktiv werden müsse. Insgesamt habe sie keine Mandanten gehabt, die sie in Bezug auf Containern vor Gerichten hätte verteidigen müssen. Es gebe hier genug Möglichkeiten, von der Bestrafung abzusehen. Frau Simone Goetz von der Verbraucherzentrale, sehe bei der Lebensmittelverschwendung – den Titel des Antrages aufnehmend – genügend andere Personen in der Erzeugung und dem Vertrieb von Lebensmitteln, die hier der Verschwendung Vorschub leisteten. Frau Dr. Maren-Bettina Napp von der Bremischen Verwaltung für Justiz und Verfassung gab einen rechtsgeschichtlichen Überblick. Dieser begann im Jahre 2019, als von der Fraktion DIE LINKE im Bundestag der Gedanke hochkam, dass Containern zu signalisieren. Ein vorläufiger Endpunkt sei im Januar 2023 erreicht gewesen, als zwei Bundesminister um die Unterstützung des Hamburger Vorschlages gebeten hätten – dieser Antrag sei abgelehnt worden. Sie plädiere für eine prozessuale Entlastung und hätte gerne eine Lösung entsprechend dem Rechtsgedanken aus § 29 Abs. 5 BtMG, hier könnte das Gericht im Zusammenhang mit Drogen bei „geringen Mengen“ von Strafe absehen. In eine ähnliche Richtung ging die Stellungnahme von Herrn RA Prof. Dr. Norouzi, der allerdings mehr auf die materielle Entlastung von Strafrechtsnormen setzte. Die Täterinnen und Täter seien meistens junge Aktivistinnen und Aktivisten oder arme Menschen; hier stelle jede Strafrechtsnorm einen Grundrechtseingriff dar und benötige eine Rechtfertigung. Ganz anders hielt Herr Dierk Böckenholt (Hauptgeschäftsführer Handelsverband Nord) alle Aktionen, die für die Legalisierung des Containerns seien, für kontraproduktiv. Es seien außer dem Diebstahl von Dingen noch andere Straftatbestände betroffen, wie zum Beispiel Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung. Letztlich müsse auch jemand das aufräumen, was beim Containern danebenfalle. Außerdem müsse man über eine Entlastung von steuerrechtlichem Mehrwert der Unternehmen auf europäischer Ebene nachdenken. Er plädiere für die Ablehnung des Antrages.

Dokumente zur Anhörung

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