In der heutigen Sitzung des Rechtsausschusses am 13. September 2023 unter der Leitung des Vorsitzenden Michael Noetzel (DIE LINKE) beschäftigte der Ausschuss sich erneut mit dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz, welches an bundesverfassungsrechtliche Vorgaben angepasst werden soll. Dabei hat der Ausschuss beschlossen, dem federführenden Innenausschuss die Verabschiedung des Gesetzes ohne Änderungen seitens des Rechtsausschusses zu empfehlen.
Anschließend folgte die Haushaltsberatung. Hier antworteten Vertreter und Vertreterinnen des Justiz- und Finanzministeriums auf Fragen der Ausschussmitglieder zu den Plänen der Regierung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz. Unter anderem wurden dabei die Einführung der E-Akte, Personalgewinnung, Öffentlichkeitsarbeit, Gefangenenvergütung und das Childhood-Haus Schwerin behandelt. Eine Anhörung zum Haushalt wird am 4. Oktober 2023 im Rechtsausschuss stattfinden.
Nachfolgend beriet der Ausschuss über das informelle Ersuchen der Stiftung Klima- und Umweltschutz zur Vorlage des Protokolls der Ausschusssitzung, in welcher der Beschluss über die Vorlage der Jahresberichte der Stiftung für 2021 und 2022 ergangen ist.
Abschließend wurde die Normenkontrollklage gegen das Finanzausgleichsgesetz thematisiert. Dieses sieht die Staatsregierung Bayerns teilweise als verfassungswidrig an. Der Ausschuss war sich jedoch einig, keine Stellungnahme dazu abzugeben. Dies sei Aufgabe der Landesregierung, die hierzu eine Prozessgemeinschaft mit anderen Bundesländern gegründet hat.
Im Anschluss an die Sitzung des Rechtsausschusses tagte der sogenannte besondere Ausschuss, welcher die Wahl der Landesverfassungsrichter vorbereitet. Anlass hierfür war das Ableben des Mitglieds des Landesverfassungsgerichts Barbara Borchardt. Es wurde bereits ein Wahlvorschlag für die Nachbesetzung eingereicht, den der Ausschuss einstimmig angenommen hat. Aufgrund dieses Wahlvorschlages wird nun die Wahl vorbereitet, die mit der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Landtages erfolgen muss.