Am Mittwoch, den 04. Oktober 2023, wurden im Rahmen der 45. Sitzung des Rechtsausschusses Sachverständige zur weiterführenden Beratung über den Doppelhaushalt 2024/2025 angehört. Diese Anhörung war im Einvernehmen mit dem federführenden Finanzausschuss vom Rechtsausschuss beschlossen worden. Die Sachverständigen aus der Justiz, dem Justizvollzug, der Rechtsanwaltschaft, einer Hochschule und der Verbraucherzentrale nahmen Stellung zu den im Haushaltsentwurf vorgesehenen Mitteln für die verschiedenen Geschäftsbereiche des Justizministeriums.
Ein Teil der Sachverständigen monierte den massiven Personalmangel, der vor allem in der Zukunft drohe. In der Richterschaft sei die Personalausstattung bislang durch die hohe Anzahl an Altbeständen an Fällen nicht ausreichend im Haushalt berücksichtigt worden. Auch die anstehende Pensionierungswelle sei eine große Herausforderung für eine ausreichende personelle Ausstattung, denn bis 2030 würden voraussichtlich 45 Prozent der Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in den Ruhestand gehen. Weiterhin fehle es auch an Servicekräften, wie zum Beispiel Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeistern. Aus Sicht der Sachverständigen müsse hier Geld für Personal aufgestockt und bereitgestellt werden, um bestehende Verhältnisse dem praktischen Bedarf anzugleichen. Deshalb sei es auch wichtig, sich im Bereich des Justiznachwuchses stärker aufzustellen. Hier brauche es eine erneute Einführung eines juristischen Staatsexamensstudienganges am Universitätsstandort Rostock, so ein Vertreter des Deutschen Anwaltvereins. Eine funktionierende Gerichtsbarkeit sei fundamental, um Rechtssicherheit im Bundesland garantieren zu können.
Diskutiert wurde, ob durch die Einführung der elektronischen Akte („eAkte“) eine Entlastung des Justizpersonals erfolgen könne. Hierbei wurde durch den Präsidenten des Oberlandesgerichtes ausgeführt, dass die Digitalisierung zunächst sehr personalintensiv sei. Gleichzeitig wurde die eAkte als positive Entwicklung und zukünftige Arbeitserleichterung begrüßt.
Neben diesen präsenten Problemen der Praxis seien die positiven Anreize, die durch Verbeamtung im mittleren Dienst in der Justiz geschaffen wurden, deutlich spürbar, betonte der Landesvorsitzende der Deutschen Justizgewerkschaft M-V.
Des Weiteren wies Prof. Dr. Kirstin Drenkhahn von der Freien Universität Berlin darauf hin, dass es im Zuge der Bundesverfassungsentscheidung vom 20. Juni 2023 einer Einkalkulierung der Vergütungserhöhung von Gefangenen in den Doppelhaushalt und auch der Erarbeitung eines Resozialisierungskonzepts auf Landes- bzw. Bundesebene bedürfe.
In der darauffolgenden 46. Sitzung kam es zur Auswertung der Anhörung, in der die Ausschussmitglieder Fragen, die im Zuge der Anhörung aufkamen, an die Vertreter und Vertreterinnen des Justizministeriums stellten.